Hallo, wie unterscheidet sich die Kennzeichnung von UN1210 (Druckfarbe) im Land- und Seeverkehr? Benötigt die Sendung/Palette einen Aufkleber "UN120" und "Umverpackung" nur bei Seeverkehr? Welche Aufkleber sind bei LKW-Transport notwendig? Danke
aufgrund Deiner Frage nehme ich an, dass die Kennzeichnung/Bezettelung auf den Versandstücken und auf der Umverpackung gemeint ist. Danach ist im Landverkehr der Gefahrzettel Nr. 3 und die Kennzeichnung UN 1210 anzubringen (5.2.1.1 und 5.2.2). Zusätzlich sind bei diesem Stoff, soweit in zusammengesetzten Verpackungen verpackt, noch auf zwei gegenüberliegenden Seiten die Ausrichtungspfeile anzubringen (5.2.1.9). Auf der Umverpackung ist alles zu wiederholen, wenn die repräsentativen Kennzeichnungen der Versandstücke nicht mehr erkennbar sind. Zusätzlich ist der Ausdruck "Umverpackung" anzubringen. Die Ausrichtungspfeile sind im übrigen nur im Landverkehr auf der Umverpackung auch anzubringen, wenn zwar keine am Versandstück gefordert sind, jedoch die Verschlüsse der Versandstücke nicht sichtbar sind (5.1.2.1).
Im Seeschiffsverkehr ist auf den Versandstücken und der Umverpackung zusätzlich noch der richtige technische Name (Druckfarbe bzw. Printing ink) anzugeben (5.2.1.1 IMDG-Code). Alles andere siehe oben.
Vielen Dank für die Information, ich muß die Ware (frostempfindliche Druckfarbe) im Winter mit Frostschutzfolie verpacken. Deshalb muß ich sämtliche notwendige Kennzeichnungen neu kleben. So werde ich hoffentlich klar kommen. Allerdings sagt der Spediteur muß ich "Umverpackung" und "Pfeile" nicht anbringen, da die Ware - laut Aussage des Spediteurs - "nach ADR versendet wird". Was bedeutet das? Die Ware wird per LKW durch ganz Deutschland zum Hafen gebracht, wo sie weiter verschifft wird. Danke und Grüße
Allerdings sagt der Spediteur muß ich "Umverpackung" und "Pfeile" nicht anbringen, da die Ware - laut Aussage des Spediteurs - "nach ADR versendet wird". Was bedeutet das? Die Ware wird per LKW durch ganz Deutschland zum Hafen gebracht, wo sie weiter verschifft wird.
Die Aussage verstehe ich auch nicht, wenn die Kennzeichnung an den Versandstücken nicht sichtbar bleibt müssen alle Kennzeichnungen (UN-Nummer, Gefahrzettel, ggf. Marine Polutant, "richtiger technischer Name" etc.), auch die Pfeile wiederholt werden. Zusätzlich muss der Begriff "Umverpackung" oder "Overpack" drauf, dass steht auch im ADR!
Hallo Margit, ich kann Dir für Deinen Transport eine sogenannte Thermohaube empfehlen, diese ist für solche Transporte geeignet und hat Einstecktaschen, welche das Bekleben nicht notwendig machen. Du brauchst nur die entsprechenden Kennzeichnung in die vorgesehenen Taschen stecken. Ich hänge Dir eine Datei an, wo Du die restlichen Informationen entnehmen kannst.
Danke an alle für die Hilfe, diese Hauben habe ich bereits bei Schenker bestellt, aber ich denke, es handelt sich um die gleichen. Ich werden natürlich noch mal mit der Spedition wegen der Kennzeichnung sprechen und dann berichten.
... habe mich gerade erkundigt, die bestellten Hauben haben keine Einstecktaschen. Es handelt sich um die gleiche Kontaktadresse, wie im Anhang von Gerald. Also muß doch geklebt werden.