Hallo,
die Kühlschränke fallen unter:
1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
...
b) Beförderungen von in dieser Anlage nicht näher bezeichneten Maschinen oder Geräten, die in ihrem inneren Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern;
Also die Kühlschränke nur sorgfältig sichern.
Gruß
Michael <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />