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Transport von Gefrierschränke/Kühlschränke
#9908
13.11.2009 00:52
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Registriert: Oct 2009
Beiträge: 1
Brucklachner
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Neuling
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Neuling
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Beiträge: 1 |
Hallo
in meiner Firma sollen Gefrierschränke via Spedition zu Kundenbaustellen transportiert werden. Besagte Gerätschaft beinhaltet ein Kältemittel R600a (Isobutangemisch) in einem Behälter oder evtl sogar Druckbehälter.Weitere Informationen (UN-Nr. Menge, Druck etc.) sind nicht verfügbar.
Nach meinem Kenntnisstand handelt es sich hierbei zunächst generell um Gefahrgut.
Meine Emailanfrage beim Hersteller verlief erfolglos, ebenso ein heute geführtes Telefonat.
Ich vermute das hier sicherlich eine Freistellung/Erleichertung/Sondervorschrift anzuwenden ist.
Eine Vermutung hilft mir jedoch nicht weiter.
Wie hat nun der Transport zu erfolgen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Vielen Dank für Eure Unterstützung
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Re: Transport von Gefrierschränke/Kühlschränke
[Re: Brucklachner]
#9909
13.11.2009 09:12
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Registriert: May 2008
Beiträge: 11
BayernCop
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Beiträge: 11 |
Hallo,
die Kühlschränke fallen unter:
1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
...
b) Beförderungen von in dieser Anlage nicht näher bezeichneten Maschinen oder Geräten, die in ihrem inneren Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern;
Also die Kühlschränke nur sorgfältig sichern.
Gruß
Michael <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
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Re: Transport von Gefrierschränke/Kühlschränke
[Re: Brucklachner]
#9910
13.11.2009 09:21
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Registriert: Mar 2007
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Mark
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Hallo Bruchlachner,
es handelt sich um ein Gas mit der UN 1969 und es ist auch ein Druckbehälter vorhanden. Wenn du den Druckbehälter ausbaust, muss du den als Gefahrgut transportieren.
Kältemaschinen als Ganzes (incl. Kühlagregat) fallen unter der UN 3358. Die Sondervorschrift 291 befreit jedoch vom ADR, solange weniger als 12 kg Gas enthalten ist.
Grüße
Mark
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Re: Transport von Gefrierschränke/Kühlschränke
[Re: Mark]
#9911
13.11.2009 10:07
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Winklhofer
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Hallo Mark bzw. Herr Bruchlachner,
richtig und wenn ein nicht entzündbares Gas enthalten ist, dann haben wir die UN-Nummer 2857. Auch hier gibt es eine Sondervorschrift 119, die bis 12 l bzw. kg Gasinhalt in diesen Kältemaschinen die Anwendung des ADR nicht erforderlich macht.
Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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