Hallo Zusammen,
nach 6.8.2.5.2 ist keine Angabe der Tankcodierungen auf Fahrzeugen mit einem festverbundenen Tank und Batteriefahrzeugen vorgesehen.
Nach der RSEB 6-13 ist die Angabe der Tankcodierungen auf der Tanktafel durch aus zulässig.
Für diese Fahrzeuge ist der Eintrag der Tankcodierung gemäß, 4.3.3.1 oder 4.3.4.1 in der ADR-Zulassungsbescheinigung nach Kapitel 9.1.3 Fahrzeugbezogen hinterlegt.
Zuletzt bearbeitet von wscheffler; 09.01.2010 15:50.