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UN2880 Calciumhypochlorit #10440 10.02.2010 15:50
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Andreas_A Offline OP
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Hallo liebe Gefahrgutspezialisten,

mir ist bei UN2880 Calciumhypochlorit, hydratisiert ein merkwürdiger Punkt aufgefallen:

In der Tabelle 3.2 ADR ist Klasse 5.1 und VG II vermerkt.
Zusätzlich führt die SV 313 zum Hinweis, dass der Gefahrzettel 8 angebracht werden muss, wenn die Kriterien der Klasse 8 erfüllt sind.

Die Kriterien der Klasse 8 sind m.E. erfüllt, da Calciumhypochlorit sowohl nach der Stoffrichtlinie wie auch nach GHS/CLP als ätzend zu kennzeichnen ist.

Also würde ich daraus folgern, dass der Gefahrzettel 8 zusätzlich angebracht werden muss.

Aber wie sieht es mit den Frachtpapieren und Sicherheitsdatenblättern aus? Wenn man den Wortlaut von SV313 berücksichtigt, ist keine Aussage über Änderungen in den Frachtpapieren und Sicherheitsdatenblättern vorhanden, so dass die Versandstücke zwar die Gefahrzettel 5.1 und 8 tragen, die Dokumente jedoch nur den Hinweis auf 5.1 enthalten.

Wie seht Ihr das?

Viele Grüße,
Andreas Arnold

Re: UN2880 Calciumhypochlorit [Re: Andreas_A] #10441 10.02.2010 17:17
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Ernest Offline
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Tatsächlich merkwürdig.

Ich denke, daß im Sicherheitsdatenblatt und in den Beförderungspapieren keine Änderungen resultieren, da ansonsten anstelle der UN2880 eine andere UN-Nummer, die beide Gefahren abdeckt, gewählt werden müsste. Nach den Regularien hat aber nun mal die Einzeleintragung Vorrang und muß hier gewählt werden.

Da nach den Regularien Stoffe, die erst in Kontakt mit Wasser oder Luftfeuchtigkeit ätzend sind, ebenfalls den Kriterien der Klasse 8 entsprechen, müßte der Stoff doch immer als ätzend betrachtet werden, unabhängig vom Wassergehalt. Demnach gilt SP313 ohnehin.

Re: UN2880 Calciumhypochlorit [Re: Ernest] #10442 12.02.2010 12:25
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Winklhofer Offline
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Liebe Gefahrgutkollegen,

auch im Beförderungspapier muss, wenn SV 313 zutrifft, in Klammer der Gefahrzettel Nr. 8 angegeben werden (siehe 5.4.1.1.1 c), dritte Strichaufzählung). Damit ist der Gleichklang zwischen Bezettelung am Versandstück und Angabe im Beförderungspapier gegeben.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer


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