Moin, moin aus Hamburg,
wer hat noch alte Vorschriften parat? Es gibt doch noch Beförderungseinheiten die mit orangefarbenen Tafeln versehen sind, die aber nur eine schmale, schwarze Umrandung haben. Also keine 15 mm wie gefordert. Sind diese o. Tafeln noch erlaubt? Baujahr des Fahrzeuges 1995.
In Unterabschnitt 1. 6. 1. 8 ADR (Übergangsvorschriften) steht, dass o. Tafeln, die den bis zum 31.12.2004 geltenden Vorschriften des Unterabschnittes 5. 3. 2. 2 ADR entsprechen, weiterverwendet werden dürfen.
Gruß
Udo