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Orangefarbene Tafeln
#11196
13.07.2010 07:53
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Udo Freitag
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Moin, moin aus Hamburg,
wer hat noch alte Vorschriften parat? Es gibt doch noch Beförderungseinheiten die mit orangefarbenen Tafeln versehen sind, die aber nur eine schmale, schwarze Umrandung haben. Also keine 15 mm wie gefordert. Sind diese o. Tafeln noch erlaubt? Baujahr des Fahrzeuges 1995. In Unterabschnitt 1. 6. 1. 8 ADR (Übergangsvorschriften) steht, dass o. Tafeln, die den bis zum 31.12.2004 geltenden Vorschriften des Unterabschnittes 5. 3. 2. 2 ADR entsprechen, weiterverwendet werden dürfen.
Gruß
Udo
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Re: Orangefarbene Tafeln
[Re: Udo Freitag]
#11198
13.07.2010 13:46
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TDamm
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Hallo Udo,
das ADR 2001 schrieb in UA 5.3.2.2.1 eine Strichbreite des schwarzen Randes von höchstens 15 mm Breite vor. Dagegen mussten die Ziffern eine Strichbreite von 15 mm haben.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Orangefarbene Tafeln
[Re: TDamm]
#11199
14.07.2010 22:00
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Udo Freitag
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Hallo Herr Damm,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann ist es weiterhin erlaubt diese o. Tafeln mit schmalem schwarzen Rand am Fahrzeug/Beförderungseinheit zu lassen. Die Übergangsvorschrift hat ja auch kein Ablaufdatum. Danke.
Gruß
Udo
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Re: Orangefarbene Tafeln
[Re: Udo Freitag]
#11200
15.07.2010 07:53
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binder9953
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Aufpassen - Übergangsvorschriften gelten immer 2 Jahre - nämlich bis zur Verlautbarung des nächsten ADR Fassung. Aber ich kann euch beruhigen im ADR 2011 wird der Unterabschnitt 1.6.1.8 nicht gestrichen und bleibt weiterhin gültig.
Ein Beispiel für so eine still auslaufende Übergangsbestimmung war die Verwendung der alten Gefahrzettel (Gefahrzettel die den... entsprechen dürfen aufgebraucht werden) - diese Übergangsvorschrift wurde sang- und klanglos herausgenommen.
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Re: Orangefarbene Tafeln
[Re: Udo Freitag]
#11201
27.07.2010 14:32
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Susann Miller
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Hallo,
in meinem ADR 2003 steht:
"Die rückstrahlenden orangefarbenen Tafeln müssen eine Grundlinie von 40cm, eine Höhe von mindestens 30cm und einen schwarzen Rand von höchstens 15mm Breite haben..."
Viele Grüße Susann Miller
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Re: Orangefarbene Tafeln
[Re: Susann Miller]
#11202
29.07.2010 12:20
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exag
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Moin,
ich habe mal ein bisschen im Archiv geblättert: "Während der Beförderung des Gefahrgutes muß die Transporteinheit an der Vorderseite und der Rückseite je ein rechteckiges, orangefarbenes Zeichen tragen, dessen Seiten mindestens 40 cm lang sind." Es gibt aber keine Hinweise auf einen Rand. Kurz davor stehen so nette Dinge wie "Die Fahrzeuge müssen auf Luftreifen laufen und gut gefedert sein" Gefunden in "Gefährliche Fracht - Ratgeber für den Versand gefährlicher und ähnlicher Güter (Chemikalien, Drogen usw.)Nummer 2 Jahrgang 2, Ausgabe April 1957"
Gruß Volker Utzenrath
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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