Da Lampen Artikel darstellen, dürfte das enthaltene Quecksilber nicht zu einer Klassifizierung solcher Glühbirnen führen. Ansonsten könnten solche Glühbirnen kaum an den Endverbraucher verkauft werden. Mich würde interesieren, wo in den Gefahrgutregularien eindeutug geklärt ist, dass solche Srtikel nicht dem Transportrecht unterliegen.
Weiß jemand etwas dazu?
Grüsse
Ernest