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Versand von zwei Spraydosen UN 1950 per Post #11242 20.07.2010 21:36
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hugo12 Offline OP
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Hallo zusammen,
was muß ich denn beachten, wenn ich zwei Spraydosen mit UN 1950, jeweils 500 ml Inhalt und diverse Metallteile nach Möglichkeit zusammen in einem Paket bei der Post versenden will.
Ich denke, die Dosen fallen unter Kap. 3.4, was wäre hierbei auch in Verbindung mit den zu versendenden drei ca. 3 Kg schweren Metallteilen alles sonst noch zu beachten.
Bin für jeden Hinweis dankbar.

Re: Versand von zwei Spraydosen UN 1950 per Post [Re: hugo12] #11243 21.07.2010 12:28
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Tobias S. Offline
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hallo hugo,
als privatperson nach 1.1.3.1 hätt ich ja gedacht, brauchst du gar nichts machen, aber die post hat ja eigene regelungen. also wenn deine spraydosen nichts giftiges enthalten, wärst du bei LQ2 und müsstest den aufkleber UN 1950 aufs paket machen..entsprechende verpackung,..kappen auf den spraydosen und das metall sollte die dosen im paket nicht beschädigen können.
gruß,
t.

Re: Versand von zwei Spraydosen UN 1950 per Post [Re: Tobias S.] #11244 21.07.2010 14:30
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hugo12 Offline OP
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Denke gerade kein 1.1.3.1 trifft hier zu, da ich ja als Privatperson gerade nicht befördere, sondern das gewerbliche Unternehmen Post als Beförderer auftritt.
Mir geht es hauptsächlich darum, wie die Rechtslage ist, wenn durch die im Paket mitgeschicken Metallteile die Dosen, die nach meiner Meinung in einer gem. 3.4 gekennzeichneten Verpackung z.B. aus Pappe sein müssten oder in einer Schrumpffolie sich befinden müssten, durch die ebenfalls im Gesamtpaket befindlichen Eisenteile beschädigt werden. Kann es sein, dass wenn die Dosen ohne eine entsprechende Verpackung quasi lose zusammen mit den Metallteilen in dem Postpaket liegen, ein Verstoß nach ADR/GGVSEB vorliegt. Wenn ja gegen was ?

Re: Versand von zwei Spraydosen UN 1950 per Post [Re: hugo12] #11245 21.07.2010 14:53
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Tobias S. Offline
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stimmt, bei LQ brauchst du aber nicht zwingend eine baumustergeprüfte verpackung (s.3.4.1.1). sie muss halt gegen beschädigung etc. geeignet sein, insofern stehst du in der pflicht. aber es sollte doch möglich sein, die sachen in einem karton so zu packen, dass nichts beschädigt wird, mit füllstoff..folie. notfalls kannst du ja auch zwei pakete daraus machen :-)

Re: Versand von zwei Spraydosen UN 1950 per Post [Re: Tobias S.] #11246 21.07.2010 15:48
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G. Homann Offline
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Hallo zusammen,

stimmt schon, die Post/DHL hat eigene "Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen". Ich hänge mal die Version von 2009 mit an, weiß aber nicht, ob die noch gilt.

Gruß aus München
Günther Homann

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11947-RegelungenTeil2.pdf (0 Bytes, 996 Downloads)
Re: Versand von zwei Spraydosen UN 1950 per Post [Re: G. Homann] #11247 21.07.2010 17:14
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Winklhofer Offline
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Hallo Herr Homann,

das sind die derzeit aktuellen Regelungen der Post.
Diese sind im Übrigen recht einfach abrufbar: www.post.de (Stichwort: Gefahrgut) und dort bei der zweiten Frage das Stichwort "Express-Sendungen" und schon werden die geltenden Regelungen angezeigt.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Versand von zwei Spraydosen UN 1950 per Post [Re: Winklhofer] #11248 22.07.2010 08:01
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G. Homann Offline
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Hallo Herr Winklhofer,

das sind aber doch die Regelungen für den Expressversand?
Die Regelungen für den Versand "Paket National" finde ich, warum auch immer, dort nicht mehr. Wahrscheinlich liegt der Fehler zwischen meinen Ohren (Wie war das noch mit dem Wald und den Bäumen??).

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Versand von zwei Spraydosen UN 1950 per Post [Re: G. Homann] #11249 22.07.2010 08:49
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Tobias S. Offline
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guten morgen,
die regelungen stehen hier:

http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-gefahrgutregelung-090101.pdf

es sind offenbar die aktuellen und die gleichen wie oben..
gruß,
tobias

Zuletzt bearbeitet von Tobias S.; 22.07.2010 08:58.

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