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Vorgabe der IATA Versender muß eine 24 Std. bes...
#11490
06.09.2010 13:52
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Heiko F.
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Hallo zusammen,
ich habe hier eine Mail vorliegen ...
Zitat: "Es gibt außerdem eine Vorgabe von IATA das ein Versender welcher DGR verschickt eine 24 Std. Notfallnummer beseitzen muss.
Ist das so? Und wenn es so ist wo finde ich diesen Punkt im IATA?
Gruß,
Heiko Franke
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Re: Vorgabe der IATA Versender muß eine 24 Std. bes...
[Re: Heiko F.]
#11491
06.09.2010 14:42
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Floridacargocat
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Englische Fassung IATA DGR 9.5.1.2. Emergency Response Information "The operator must ensure that for consignments ...appropriate information is immediately available at all times for use ..." D.h. Informationen fuer den Notfall muessen sofort und jederzeit (also 24 h) verfuegbar sein. Fuer DG Sendungen von, nach, ueber die USA muss ab dem 1.10.2010 neben der Notfallnummer auch der Name einer zustaendigen Person oder Firma genannt werden, welche den Anruf entgegennimmt. UPS und FEDEX haben dieses System bereits eingefuehrt.
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Re: Vorgabe der IATA Versender muß eine 24 Std. bes...
[Re: Floridacargocat]
#11492
06.09.2010 15:25
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Kleine Anmerkung: Der Punkt 9.5.1.2 bezieht sich auf die Inhalte der NOTOC. Ist also eine Anforderung an das Luftfahrtunternehmen. Eine Anforderung an der Versender gibt es diesbezüglich nicht. Es sei denn, dies wird durch eine Länder- bzw. Airlinebestimmung gesondert gefordert. Gruß Tom
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Re: Vorgabe der IATA Versender muß eine 24 Std. bes...
[Re: Heiko F.]
#11493
06.09.2010 17:04
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Heiko F.
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Hallo zusammen,
hier noch ein paar Hintergrund Informationen.
Der Spediteur behauptet das der Versender Grundsätzlich eine 24 Std. Notfallnummer besitzen bzw. angeben muß und dieses vom IATA vorgegeben wird.
Von so einer Allgemeinen und Grundsätzlichen Regelung ist mir nichts bekannt. Das durch staatliche und Airline bezogene Abweichungen diese 24 Std. Notfallnummer Notwendig werden kann ist mir bekannt.
Gruß
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Re: Vorgabe der IATA Versender muß eine 24 Std. bes...
[Re: Heiko F.]
#11494
07.09.2010 08:35
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Hallo Heiko, nein, diese Forderung gibt es definitiv nicht! Gruß, Tom
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Re: Vorgabe der IATA Versender muß eine 24 Std. bes...
[Re: DG-Solution]
#11495
07.09.2010 15:01
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Heiko F.
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OP
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Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten.
Mein Ansprechpartner in der Spedition hat wohl von Gefahrgut NULL Ahnung.
Jetzt kamm die Information von ihm, dass eine 24 Stunden Notfallnummer der Hersteller des Produktes besitzen muß.
Natürlich muß er eine haben, wenn der Hersteller das Gefahrgut selbst verschickt und die Abweichungen im IATA eine 24 Std. Nummer vorschreiben. Nur wenn ich (meine Firma) es weiter verschicke an unseren Kunden ist der Hersteller raus.
So ist jedenfalls meine Ansicht und mein aktueller Kenntnisstand.
Habt Ihr andere Informationen? Ich lerne nämlich gerne dazu.
Gruß und Danke,
Heiko
Zuletzt bearbeitet von Heiko F.; 07.09.2010 15:04.
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Re: Vorgabe der IATA Versender muß eine 24 Std. bes...
[Re: Heiko F.]
#11496
09.09.2010 16:44
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Erwin Sigrist
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Hallo Heiko
Die sogenannten "State-Variations" findet man in Abschnitt 2.9.2 des IATA-DGR, die "Operator-Variations" sind in Abschnitt 2.9.3. Die State-Variation z.B. für die USA ist in "USG-12". Für Frankreich "FRG-09". Auch Airlines haben solche Vorschriften: z.B. Swiss = LX-05. Es empfiehlt sich also, die Abweichungen der betroffenen Staaten und/oder Fluggesellschaften genau zu kennen. Wenn aber der Spediteur offenbar keine Ahnung hat, würde ich vor allem mal den Dienstleister wechseln... :-)
Nebenbeibemerkt: im Jahr 2012 wird es insgesamt 171 State-Variations geben, und 755 (!) Operator-Variations. Da kommt doch Freude auf... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />
Sonnige Grüsse aus Zürich Erwin Sigrist
scienceindustries Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech Zürich / Schweiz
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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