Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
Tunnelreglung in Deutschland #12047 03.01.2011 17:56
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Hallo,
bei den Tunnelreglung hat sich im alten Jahr noch etwas bewegt, am 30.12.2010 wurden unter http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artike...emaess-adr.html einige Ergänzung b.z.w. Änderung vorgenommen.
Es betrifft die Bundesländer:
Baden-Württemberg mit 5 neuen Eintragungen, Niedersachsen mit 1 Änderung und Sachsen-Anhalt 1 Änderung.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: Gerald] #12048 20.01.2011 18:38
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Hallo,
die Tunnelreglung wurde wieder mal ergänzt.
"Rheinland-Pfalz hat keine Beschränkung"
Ist nur immer etwas mühsam, die Ergänzung zu finden.
Da die Änderung auf der bekannten Seite nicht extra gezeichnet werden.
Für die Praxis besteht leider immer noch das Problem, das die Tunnelkategorie zwar veröffentlich ist, aber nicht an den Tunneln immer angebracht ist. Deswegen auch auf der Seite vom BMVBS der Hinweis "Verbindlich sind stets die vor Ort angebrachten Kennzeichnungen und Verkehrszeichen."
Ich dachte, die neuen Tunnelreglungen sollten es einfacher machen, aber leider weit gefehlt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Weis jemand, ob am Elbtunnel schon die neuen Schilder angebracht sind?


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: Gerald] #12049 21.01.2011 17:00
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

habt Ihr Euch mal die Tunnelregelungen für Baden-Württemberg genau angesehen? Die Veröffentlichung ist doch etwas widersinnig, da zwei Tunnel einerseits der Kategorie A (keine Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter und damit auch keine Kennzeichnung mit einem Zusatzzeichen) zugeordnet werden, andererseits deren Zufahrt auf den Bundesstraßen B 295 bzw. B 14 offensichtlich für kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten gesperrt ist. Die Sperrung hat ja dann gar nichts mit den beiden Tunneln zu tun.

Da haben doch die Erzeuger dieser Regelungen eine etwas engen Tunnelblick!

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: Winklhofer] #12050 21.01.2011 18:45
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Hallo Herr Winklhofer,
da kann ich Ihnen nur bepflichten.
Das die Tunnelreglungen kommen, ist ja seit dem ADR 2007 bekannt, aber wenn man an die Kategorisierung in Deutschland denkt, ist das nicht so einfach mit der Einhaltung..
Da werden die Tunnelkategorien zwar veröffentlicht, aber in der Praxis sieht es leider anders aus. Denn es gibt immer noch Tunnels, wo die Tunnelkategorie eben nicht angebracht ist, obwohl sie veröffentlicht ist.
Der Dumme ist wieder mal der Fahrzeugführer, da er erst vor Ort erfährt, wie er sich verhalten muss, ich hoffe er ist für beide Varianten ausgebildet: <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: Gerald] #12051 21.01.2011 23:30
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
U
Udo Freitag Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
U
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
Hallo Gerald,

am Elbtunnel stehen defenitiv außer dem VZ261 keine Tunnelkategorien. Die Neuerungen kamen ja sehr überraschend:-)

Gruß

Udo

Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: Udo Freitag] #12052 23.01.2011 13:51
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Hallo Udo,
danke für die Antwort.
Ich glaube die Verantwortlichen für das Aufstellen der Schilder, wissen gar nicht, was das für die Beförderung von gefährlichen Gütern durch den Elbtunnel für Folgen hat.
Das die neuen Tunnelreglungen kommen, stand ja schon im ADR 2007 mit einer Übergangszeit nach 1.6.1.12 bis zum 31.12.2009, so stand es auch im ADR 2009.
Hätte also jeder wissen müssen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />.
Was hat das nun für Folgen.
Der Elbtunnel hat von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr die Tunnelkategorie "C", was zur Folge hat,
1.
das bei der Stückgutbeförderung und Beförderung als lose Schüttung gefährliche Güter mit TBC "ohne", das sind immerhin sechs UN Nummern, 5 UN Nummern stehen unter 1.9.5.2.2 und die UN Nummer 1043 hat keinen Eintrag in Kapitel 3 Spalte 15, da im Orginaltext BGBL auch kein Eintrag, "E", "D/E", "D", "C/E","C/D, "C5000D" außer NEM größer 5000 kg, "B/E", "B/D" und
2.
bei Beförderung in Tanks mit TBC "ohne", "E", "D/E", "D" und "C5000D" außer NEM größer 5000 kg
ein Durchfahren möglich währe. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Aber da das Verkehrszeichen 261 steht, geht es eben nicht. Da könnte man ja auf ganz komische Gedanken kommen.
Für die Beförderung von gefährlichen Gütern ist dieser Zustand für die Beteiligten schwer nachvollziehbar!!!

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 23.01.2011 13:52.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: Gerald] #12053 23.01.2011 18:58
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
U
Udo Freitag Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
U
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
Hallo Gerald,

was den Elbtunnel betrifft hat sich für die Fahrzeugführer noch nichts geändert. Es steh halt nur das VZ 261 (mit den Zeiten), ohne Zusatzkennzeichen für den TBC, davor. Tagsüber ist also die Durchfahrt für alle kennzeichnungspflichtige Transporte verboten und in der Zeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr freie Fahrt. Auf der Internetseite des BMVBS steht geschrieben "maßgebend ist die vorhandene Kennzeichnung". Also VZ 261. Vorteil bis jetzt, Ahndung nicht nach GGVSEB sondern StVO!!! Oder?


Gruß

Udo

Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: Udo Freitag] #12054 04.03.2011 11:36
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,016
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,016
Es hat wieder ein Update bei den deutschen Tunneln gegeben (Stand 28.02.2011):

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artike...ln-gemaess-adr.

Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: Claudi] #12055 09.09.2011 19:04
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Hallo,
es hat mal wieder ein Update bei den deutschen Tunneln am 09.09.2011 gegeben, das Betrifft in Baden-Württemberg den Westringtunnel in Ulm.

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artike...ln-gemaess-adr.

Das Einzige, was ich nicht verstehen kann, das Teilweise die Beschilderung an den Tunneln (z.B. der Elbtunnel) dem Absatz 1.9.5.3.1 noch nicht entspricht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: Gerald] #12056 10.09.2011 07:32
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
U
Udo Freitag Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
U
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
Hallo Gerald,

vielleicht wartet man, bis der nördliche Teil überdacht worden ist. Es könnte sich ja was bei der Tunneleinstufung ändern <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Ob die Schilder nun stehen oder nicht, wenn interessierts? Den Aufschrei vermisse ich noch <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />


Gruß

Udo

Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: Udo Freitag] #12057 19.11.2013 13:47
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Hallo Udo,

Antwort auf
vielleicht wartet man, bis der nördliche Teil überdacht worden ist.


Die Beschilderung nach den neuen Tunnelreglungen ist mittlerweile durch die verantwortlichen Stellen angebracht worden.

Antwort auf
Ob die Schilder nun stehen oder nicht, wenn interessierts?


Natürlich die Fahrzeugführer welche z.B. nach Kapitel 3.4 unterwegs sind und den Abschnitt 3.4.13 bzw. Abschnitt 3.4.1 h) beachten müssen. Denn bei einen "E"-Tunnel gilt in diesem Fall ein Durchfahrverbot.

Ich hoffe nur das die Fahrzeugführer nach Kapitel 1.3 (3.4.1 a))unterwiesen sind und das Durchfahrverbot in diesem Fall kennen! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: Udo Freitag] #12058 16.12.2013 12:58
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Hallo Udo,
anbei häng ich zu diesem Thema eine Datei mit der Kennzeichnung bei der Fahrt zum Elbtunnel nach der Vorschrift an.
Ging leider nicht eher, wegen der Copyright.

Anhänge
18767-BeschilderungElbtunnelnachADR.pdf (0 Bytes, 385 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: Gerald] #12059 19.06.2014 17:05
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Hallo,

unter http://www.tunnel24.eu/tunneln.htm steht, das Tunnel Köln-Lövenich (A1) wieder für Gefahrguttransporte freigegeben ist.

Was mich aber Verwundert, ist das auf der Seite vom BMVI unter http://www.bmvi.de//SharedDocs/DE/Artike...emaess-adr.html diese Änderung noch nicht stattgefunden hat und immer noch dem Stand vom 26. Juli 2013 entspricht.

Kann ich nicht ganz nachvollziehen!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: Gerald] #12060 19.06.2014 17:28
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
K
King_Louie_21 Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
K
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
Antwort auf
[...] das auf der Seite vom BMVI [...] diese Änderung noch nicht stattgefunden hat und immer noch dem Stand vom 26. Juli 2013 entspricht.

Kann ich nicht ganz nachvollziehen!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Hallo Gerald,

die WDR-Nachrichten verweisen auf eine Mitteilung von NRW-Verkehrsminister Michael Groschek vom 11.06.2014, wonach der Autobahntunnel der A1 bei Köln-Lövenich wieder für Gefahrguttransporte freigegeben wurde. Das Ganze ist gerade mal 'ne Woche her. Das BMVI in Berlin benötigt schon ausreichend Zeit für die Aktualisierung seiner Homepage. Schließlich wissen wir alle doch seit der Schlacht von Königgrätz (1866): So schnell schießen die Preußen nicht! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Da kann ein waschechter Oberbayer als Bundesverkehrsminister in Berlin auch nicht viel ausrichten. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Obwohl, andererseits nutzten die Preußen in Königgrätz erfolgreich die damals neue Kommunikationstechnik der Telegraphie in der Schlacht gegen die Österreicher und Sachsen. Wie gut die aktuelle Leitung von Düsseldorf nach Berlin funktioniert, ist mir jedoch nicht bekannt.

Vorsorglich weist das BMVI auf seiner Homepage darauf hin, dass stets die vor Ort angebrachten Kennzeichnungen und Verkehrszeichen verbindlich sind. Wenn jetzt auf der A1 solche Kennzeichnungen und Verkehrszeichen auf einmal nicht mehr da sind, dann gehe ich davon aus, dass der Gefahrgut-Brummi mit 80 km/h-Vollgas durch den Tunnel rauschen darf. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 21.06.2014 14:25.
Re: Tunnelreglung in Deutschland [Re: King_Louie_21] #12061 24.06.2014 12:53
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
Hallo King_Louie_21,

nix mit Preußen!
Die Gefahrgutvorschriften werden noch in Bonn bearbeitet, selbst wenn der BY - Minister in Berlin ist.
Aber auch dort haben die Kollegen voll zu tun, da alle auf das neue ADR und die neue GGVSEB warten. Dagegen sind die Tunnelentscheidungen seeeehr lang.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Lithiumbatterie-Unfa
llbrand

von Gerald - 06.06.2025 14:15
Beförderungspapier im Führerhaus???
von M.A.T. - 06.06.2025 10:34
CBTA-konform durch TNA und Assessments?
von 11010100112 - 05.06.2025 16:58
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3