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Gb Fragenfundus 2011 die 2te #12790 08.04.2011 18:53
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Hallo alle zusammen,

Ich sitze immer noch am Gb Fragenfundus - nur mit dem Unterschied, dass nun endlich das Buch mit den Lösungen da ist und ich eine Lösung nicht verstehe:

Es geht um Frage (Fallstudie) Nr. 584:

"Ein Heizölhändler soll seinem Kunden 18000 L Heizöl, leicht liefern. Der Stoff ist umweltgefährdend. Der Händler beauftragt seinen Fahrer das Tankfahrzeug (LGBF) bei der Raffinerie befüllen zu lassen und das Heizöl beim Kunden anzuliefern."

Eine der Fragen ist: "Wie lauten die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR?"

Hier die Antwort gemäß Buch:

"UN 1202 Heizöl, leicht, 3, III (D/E) Sondervorschrift 640L, umweltgefährdend"

Woher weiß ich jetzt, dass es die Sondervorschrift 640 L ist die greift?

Bei der UN 1202 bei die SV 640K angegeben ist handelt es sich ebenfalls um VG III, und auch für diesen Stoff ist ein Tankfahrzeug mit der Codierung LGBF zugelassen.

Was habe ich übersehen?

Für Eure Hilfe besten Dank im Voraus.

Freundliche Grüße

Michaela

Re: Gb Fragenfundus 2011 die 2te [Re: Buchenthal] #12791 08.04.2011 21:04
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Hallo Michaela,
ich habe schon des öfteren festgestellt, dass selbst in Gb Fragenfundus sich einige Fehler eingeschlichen haben.
In der Frage hat man schlichtweg vergessen Heizöl leicht (Flammpunkt höchstens 60° oder aber Heizöl leicht mit einem Flammpunkt gemäß EN 590:2004 aufzuführen.
Je nachdem was genannt wird greift dann die Sondervorschrift 640
K oder aber 640 L. Die unterschiede der Heizölart haben etwas mit dem Flammpunkt zu tun.
Da die Antwort SV 640 L lautet, handelte es sich um HEIZÖL LEICHT (Flammpunkt höchstens 60°).

Mit freundlichen Grüßen
Gefahrtgutinterssent

Re: Gb Fragenfundus 2011 die 2te [Re: Gefahrgutinteressent] #12792 08.04.2011 21:36
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Hallo Gefahrgutinteressent,

vielen lieben Dank für Deine Antwort.

Ja das mit den Fehlern ist mir auch aufgefallen. Bei Frage 392 z.B. fehlt auch eine wichtige Info. Im Buch mit den Lösungen steht, dass die Nebengefahr 8 für die UN 3107 zutreffend ist. Dabei ist in der Fragestellung die Konzentration vom Cumylhydroperoxid gar nicht angegeben. Unterhalb einer Konzentration von 80% ist ein Kl. 8 Label für die Nebengefahr gar nicht erforderlich. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Schönen Abend noch.

LG

Michaela

Re: Gb Fragenfundus 2011 die 2te [Re: Buchenthal] #12793 10.04.2011 12:00
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Tommy Danger Offline
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Hallo Michaela,

welches Lösungsbuch hast du vorliegen?

Gruß

Thomas

Re: Gb Fragenfundus 2011 die 2te [Re: Tommy Danger] #12794 10.04.2011 15:20
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Hallo Thomas,

das ist das Buch vom Ecomed Verlag - die 2011er Ausgabe.

Warum fragst Du?

LG

Michaela

Re: Gb Fragenfundus 2011 die 2te [Re: Buchenthal] #12795 13.04.2011 10:40
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Winklhofer Offline
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Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

als einer derjenigen, die für diesen Katalog verantwortlich sind, kann ich Ihnen mitteilen, dass weder in Nr. 392 noch in N. 584 etwas vergessen wurde. Die Antworten können mit den vorhandenen Daten eindeutig gegeben werden. Man sollte sich halt nicht auf irgendwelche Musterlösungen verlassen.
Sollten aber dennoch in anderen Fragen konkrete Fehler auftauchen, können Sie mich gerne direkt benachrichtigen.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Gb Fragenfundus 2011 die 2te [Re: Winklhofer] #12796 13.04.2011 14:51
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Hallo Winkelhofer,

also ich für meinen Teil spreche von dem Gb-Fragenkatalog, den man auf der Webseite der DIHK herunterladen kann.

Und ich finde doch, dass dort in Frage 392 zur Bestimmung der Nebengefahr die Angabe der Konzentration des Cumylhydroperoxids, und in Frage 584 für die Bestimmung ob SV 640K oder 640L greift, der Flammpunkt fehlt.

Wenn dem so ist wie Du sagst, dann wäre beispielsweise die Frage 392 ja doppelt zu beantworten:

1x mit Nebengefahr 8, wenn mehr als 80 % Cumylhydroperoxid und
1x ohne Nebengefahr 8, wenn weniger als 80% ...

Gleiches gelte dann auch für die 584

1x mit 640L und 1x mit 640K

Und das widerum macht mich persönlich ein wenig stutzig, weil ich es eigentlich so gewöhnt bin, dass bei den offenen IHK Prüfungsfragen immer nur eine eindeutige Antwort zu geben ist, und keine 2 möglichen Lösungen.

Oder habe ich da was übersehen?

Wenn ja, was denn?

Liebe Grüße

Michaela

Re: Gb Fragenfundus 2011 die 2te [Re: Buchenthal] #12797 13.04.2011 16:54
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GG1 Offline
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Antwort auf

Wenn dem so ist wie Du sagst, dann wäre beispielsweise die Frage 392 ja doppelt zu beantworten:

1x mit Nebengefahr 8, wenn mehr als 80 % Cumylhydroperoxid und
1x ohne Nebengefahr 8, wenn weniger als 80% ...


Hallo,

Cumylhydroperoxid steht zwar zweimal in der Tabelle 2.2.52.4 drin, ist aber nur einmal der UN 3107 zugeordnet (das andere mal der UN 3109). Daher ist als Nebengefahr "Ätzend" erforderlich.

Grüße
GG1

Re: Gb Fragenfundus 2011 die 2te [Re: GG1] #12798 13.04.2011 17:16
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Hallo Frau Buchenthal, hallo GG1,

genau das ist es bei Cumylhydroperoxid.

Bei UN 1202 gibt es in der Tat drei Sondervorschriften 640. Aber das ist überhaupt nicht relevant für die Lösung (siehe SV 640 letzter Satz).

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Gb Fragenfundus 2011 die 2te [Re: GG1] #12799 13.04.2011 17:17
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Oh wie peinlich !!!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Ich könnte mich grade über meine eigene Trotteligkeit kaputt lachen!!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

@GG1
Vielen lieben Dank für Deinen Hinweis.

@Winkelhofer
Vielen lieben Dank für Ihren Hinweis. Hab den wichtigen Satz gefunden.

Ich hab nix gesagt. OK ? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Liebe Grüße

Michaela

Zuletzt bearbeitet von Buchenthal; 13.04.2011 17:23.

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