Wohnungen sind in der Regel ja nicht mobil und somit dürfte im Transportrecht hierzu wenig bis nichts zu finden sein.
Lagerung hat mit dem Transport auch wenig zu tun.
Fündig kann man werden im Gefahrstoffrecht, wobei Privatwohnungen hier in der Regel ausgenommen sind. Weitere Fundstellen kann das Baurecht liefern.