Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Beschreibung der Versandstücke bei Klasse 2 #1335 18.12.2003 18:04
Registriert: Sep 2002
Beiträge: 70
Carsten Klee Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
Registriert: Sep 2002
Beiträge: 70
Hallo Gefahrgutkolleginnen und -kollegen!

Als Pflichtangabe in einem Beförderungspapier ist die Beschreibung des Versandstückes gefordert. Die RSE erläutert unter 5-7.2:
Unter der Angabe in Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe e »Beschreibung der Versandstücke« ist die Art der Verpackung - wie in den Kapiteln 6.1, 6.5 und 6.6 bezeichnet - zu verstehen.
Beispiele: 10 Säcke, 3 metallene IBC.
Der Verweis auf die Versandstückbezeichnungen in 6.1, 6.5 und 6.6 bezieht sich hierbei nicht auf die Versandstückbeschreibung von Gütern der Klasse 2. Denn in 6.1.1.1 steht:
Die Vorschriften dieses Kapitels gelten nicht für: (...) c) Druckgefäße mit Gasen der Klasse 2;(...) Die Versandstückbeschreibung für Güter der Klasse 2, Druckgefäße, Druckgaspackungen und Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen) hätten sich in 6.2 gefunden. Hierauf ist in der RSE aber nicht hingewiesen.

Hat jemand eine Idee, ob das Absicht oder schlicht vergessen worden ist?

Mit freundlichen Grüßen aus Nordhessen

Carsten Klee
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />

Re: Beschreibung der Versandstücke bei Klasse 2 [Re: Carsten Klee] #1336 19.12.2003 14:26
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 652
W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 652
Hallo Herr Klee,
ob es vergessen wurde weiß ich nicht, aber ich halte es auch nicht für erforderlich. Außerdem finde ich es nicht gut, hier auf Kapitel 6.2 zu verweisen, da Sie mit den dort genannten Begriffen wenig griffige Beschreibungen der Versandstücke erhalten und im übrigen die in diesem Kapitel genannten Druckgaspackungen und Gefäße, klein in der Regel in Kisten (dies ist dann die Beschreibung der Versandstücke) verpackt sind. Die Art der Verpackung ist ganz einfach in den Verpackungsanweisungen 200 oder 203 beschrieben. Damit kann man die Inhaltsanforderungen von 5.4.1.1.1 e) ADR ausreichend erfüllen.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?)
von Claudi - 28.01.2026 13:56
Fragen zur Gb-Prüfung IHK
von M.A.T. - 28.01.2026 12:49
Namentlich genannte Geräte + Lithiumbatterien
von M.A.T. - 27.01.2026 17:05
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3