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Beschreibung der Versandstücke bei Klasse 2 #1335 18.12.2003 19:04
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Carsten Klee Offline OP
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Hallo Gefahrgutkolleginnen und -kollegen!

Als Pflichtangabe in einem Beförderungspapier ist die Beschreibung des Versandstückes gefordert. Die RSE erläutert unter 5-7.2:
Unter der Angabe in Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe e »Beschreibung der Versandstücke« ist die Art der Verpackung - wie in den Kapiteln 6.1, 6.5 und 6.6 bezeichnet - zu verstehen.
Beispiele: 10 Säcke, 3 metallene IBC.
Der Verweis auf die Versandstückbezeichnungen in 6.1, 6.5 und 6.6 bezieht sich hierbei nicht auf die Versandstückbeschreibung von Gütern der Klasse 2. Denn in 6.1.1.1 steht:
Die Vorschriften dieses Kapitels gelten nicht für: (...) c) Druckgefäße mit Gasen der Klasse 2;(...) Die Versandstückbeschreibung für Güter der Klasse 2, Druckgefäße, Druckgaspackungen und Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen) hätten sich in 6.2 gefunden. Hierauf ist in der RSE aber nicht hingewiesen.

Hat jemand eine Idee, ob das Absicht oder schlicht vergessen worden ist?

Mit freundlichen Grüßen aus Nordhessen

Carsten Klee
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Re: Beschreibung der Versandstücke bei Klasse 2 [Re: Carsten Klee] #1336 19.12.2003 15:26
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Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
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W
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Hallo Herr Klee,
ob es vergessen wurde weiß ich nicht, aber ich halte es auch nicht für erforderlich. Außerdem finde ich es nicht gut, hier auf Kapitel 6.2 zu verweisen, da Sie mit den dort genannten Begriffen wenig griffige Beschreibungen der Versandstücke erhalten und im übrigen die in diesem Kapitel genannten Druckgaspackungen und Gefäße, klein in der Regel in Kisten (dies ist dann die Beschreibung der Versandstücke) verpackt sind. Die Art der Verpackung ist ganz einfach in den Verpackungsanweisungen 200 oder 203 beschrieben. Damit kann man die Inhaltsanforderungen von 5.4.1.1.1 e) ADR ausreichend erfüllen.


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