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Unterliegt fahrbare Heizung mit Heizöltank d. ADR? #13941 06.11.2011 19:01
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Magnum Offline OP
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Hallo liebe Gefahrgutprofis!

Folgender Sachverhalt:
Ein Unternehmer der Heizölbranche betreibt sog. Heizmobile. Das sind Tandemachsanhänger, die eine komplette Ölheizung beinhalten. Sie kommen zum Einsatz, wenn bei einem Haus die festinstallierte Heizung ausfällt oder auch auf Baustellen usw.

Der Anhänger hat neben der Heizanlage auch noch einen Heizöltank fest installiert. Fassungsraum ca. 700 Liter - 1500 Liter bei den größeren Anlagen.

In der Regel wird der Anhänger erst vor Ort mit Heizöl betankt. Der Hin-Transport ist also ohne Tankinhalt. Jedoch erfolgt die Rückholung oft mit mehr oder weniger Restmenge im Tank.

Frage: Ist der Transport mit Öl im Tank des Heizmobiles vom ADR befreit (1.1.3.1 Buchstabe b oder evtl. sogar bei 1.1.3.3 Buchstabe a? Ich hab da ein Problem mit der Bezeichnung "Geräte, die in ihrem inneren Aufbau gefährliche Güter enthalten". Das Öl ist ja in einem Tank. Die RSEB hilft da auch nicht weiter.

Was ist Euere Meinung?


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Unterliegt fahrbare Heizung mit Heizöltank d. ADR? [Re: Magnum] #13942 06.11.2011 20:23
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Gerald Online
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Hallo Magnum,

Antwort auf
In der Regel wird der Anhänger erst vor Ort mit Heizöl betankt. Der Hin-Transport ist also ohne Tankinhalt. Jedoch erfolgt die Rückholung oft mit mehr oder weniger Restmenge im Tank.


1.1.3.1. a) kannst Du nicht nutzen, da hier u.a. von Privatpersonen und einzelhandesgerecht abgepackt die Rede ist.

1.1.3.1. b) kannst Du aber nutzen, auch wenn in der RSEB unter 1-3 "Unter die Regelungen des Unterabschnitts 1.1.3.1 Buchstabe in Verbindung mit der Anlage 2 Nr. 2.1 Buchstabe b der GGVSEB fallen u.a.:" das sog. Heizmobile nicht genannt ist, aber welchen Unterschied gibt es z.B. vom Aufbau her, zwischen "Notstromaggregat" und "Heizmobile".


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Unterliegt fahrbare Heizung mit Heizöltank d. ADR? [Re: Gerald] #13943 07.11.2011 10:36
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UBurkhard Offline
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1.1.3.1. b) kannst Du aber nutzen, auch wenn in der RSEB unter 1-3 "Unter die Regelungen des Unterabschnitts 1.1.3.1 Buchstabe in Verbindung mit der Anlage 2 Nr. 2.1 Buchstabe b der GGVSEB fallen u.a.:" das sog. Heizmobile nicht genannt ist, aber welchen Unterschied gibt es z.B. vom Aufbau her, zwischen "Notstromaggregat" und "Heizmobile".


Ich sehe das etwas differenzierter.
1.1.3.1 Buchst. b) findet nur Anwendung auf Geräte und Maschinen, die dem GSPSG unterliegen (oder MPG bzw. EBO), siehe GGVSEB Anlage 2, Nr. 2.1.

Mobile Stromaggregate bzw. handelsübliche mobile Ölheizgeräte mit Tank unterliegen als Ganzes dem GPSG und den zugehörigen Verordnungen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bestätigen die Hersteller mit der CE-Kennzeichnung und der Konformitätserklärung.

Bei Eigenbaugeräten bzw. eigenen Konstruktionen ist das nicht unbedingt gegeben.
Es sei denn, der Eigenbauer handelt als Hersteller und durchläuft für seine Konstruktion den (ziemlich kostenintensiven) Konformitätsprozess.

Und damit fängt das Problem an ...

Ich sehe somit keine direkte Möglichkeit, ADR 1.1.3.1 b) in diesem Fall zu nutzen.


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Unterliegt fahrbare Heizung mit Heizöltank d. ADR? [Re: Gerald] #13944 07.11.2011 11:43
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Hallo Gerald,

im ADR 1.1.3.1 Buchstabe b wird nicht auf den Privathaushalt verwiesen. Ich glaube daher, dass diese Befreiung durchaus zutreffen könnte.


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Unterliegt fahrbare Heizung mit Heizöltank d. ADR? [Re: Magnum] #13945 09.11.2011 13:04
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Re: Unterliegt fahrbare Heizung mit Heizöltank d. ADR? [Re: DFK] #13946 09.11.2011 20:55
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Herzlichen Dank für die Info.
Die interessante Änderung in 1.3.3.3 betrifft, wenn ich das richtig verstehe, nur Maschinen mit serienmäßigem Tank, deren Tankinhalt mehr als 60 Liter beträgt.

Streift das Problem des TE also nur am Rande ...

Zuletzt bearbeitet von UBurkhard; 09.11.2011 21:00.
Re: Unterliegt fahrbare Heizung mit Heizöltank d. ADR? [Re: UBurkhard] #13947 13.11.2011 20:33
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OK, das hat mir jetzt schon recht weiter geholfen. Vielen Dank an Euch alle!


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum

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