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IMDG Code auch für Tankschifffahrt gültig? #14252 30.12.2011 11:37
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hypo1967 Offline OP
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Liebes Forum,

hier nun die zweite dämliche Neulingsfrage:

Wir versenden gefährliche Güter auch nach/von Übersee. Hierbei kommt sowohl verpackte Ware in Containern zum Versand als auch lose Ware in Tankschiffen.

Jetzt meine Frage:
Für containerisierte Ware gilt der IMDG Code.
Was gilt denn für Tankschifffahrt?

Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.


Viele Grüsse

Klaus
Re: IMDG Code auch für Tankschifffahrt gültig? [Re: hypo1967] #14253 30.12.2011 15:33
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Guten Tag,

für die Beförderung flüssiger gefährlicher Güter in Tankschiffen kommt der IBC-Code zur Anwendung (International Code for the Construction and Equipment of Ships Carrying Dangerous Chemicals in Bulk).
Das Vorgängerwerk ist der BCH-Code der noch für ältere Schiffe anwendbar ist (Stichtag 1.7.1986).
Und dann wäre natürlich noch das MARPOL-Abkommen (Annex I: Mineralöl; Annex II: Chemikalien) zu nennen.

Viele Grüße
und dem ganzen Forum einen guten Rutsch!

Forenseeker

Re: IMDG Code auch für Tankschifffahrt gültig? [Re: forenseeker] #14254 30.12.2011 16:02
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hypo1967 Offline OP
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Hallo Forenseeker,

danke für die Infos.

Aber dann noch eine doofe Frage: Gibt es denn keinen GB für den IBC Code oder MARPOL? Ich kenne nur Schulungen nach IMDG (ausser ADR/RID/ADN natürlich). Gibt es keinen Befähigungsnachweis für GB in der Tankschifffahrt?

Ihnen und allen Mitlesenden wünsche ich einen guten Rutsch ins Neue Jahr.


Viele Grüsse

Klaus
Re: IMDG Code auch für Tankschifffahrt gültig? [Re: hypo1967] #14255 30.12.2011 18:00
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Hallo,

wer an der Beförderung gefährlicher Güter in See-Tankschiffen beteiligt ist, muss einen GB für die Seeschifffahrt haben (siehe GbV und GGVSee). Die entsprechende GB-Schulungsbescheinigung wird ja für den Bereich Seeschifffahrt ausgestellt, also erwirbt man auch die Lizenz für die Tankschifffahrt.
Mir ist bisher auch kein GB-Lehrgang bekannt, der sich etwas intensiver mit dieser Materie beschäftigt. Etwas Berufserfahrung in diesem Bereich, Eigenstudium, Besuch von themenbezogenen Veranstaltungen etc. sind schon ganz hilfreich. Aber es ist wie mit den anderen Vorschriften auch, ich denke nicht jeder von uns ist z.B. Chemiker und doch müssen wir alle uns mit den Vorschriften für die Klassifizierung auseinandersetzen - also immer fröhlich ran an's Thema! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />

Gruß
Forenseeker

Re: IMDG Code auch für Tankschifffahrt gültig? [Re: forenseeker] #14256 19.01.2012 20:43
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Guten Tag zusammen,

das ist ein leidiges Thema, denn die Gb Lehrgänge beschäftigen sich ausschließlich mit dem IMDG Code, und es ist auch im Rahmenlehrplan, von dem die Dozenten nicht abweichen dürfen, auch nicht vorgesehen über die Tankschifffahrt zu dozieren. Das hat dann zur Folge, dass ab und zu in den Lehrgängen Teilnehmer aus Tank-Reedereien sitzen die den IMDG lernen, die Prüfung machen und dann alles sofort vergessen dürfen, weil IMDG nicht zutreffend ist. Da ist dringender Handlungsbedarf, aber es gibt anscheinend niemanden der das Thema angeht. Gleiches gilt übrigens auch für die Bulker. Da fehlt es wohl noch an Lobby.
Viele Grüße
Volker Utzenrath


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Re: IMDG Code auch für Tankschifffahrt gültig? [Re: exag] #14257 23.01.2012 17:12
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Hallo Herr Utzenrath,

einen Rahmenlehrplan für die Gb-Schulung gibt es nicht. Die Inhalte der Schulung ergeben sich aus der GbV. Sie sind sinngemäß auch auf den Seeschiffsverkehr anzuwenden, wie es unserer Satzung in § 4 zu entnehmen ist. Ein Verbot über die Tankschifffahrt zu dozieren ist daher Gefechtsfeldlyrik. Da die GGVSee zu behandeln ist, sind auch automatisch die Tankschfffahrt und die Bulkschifffahrt anzusprechen. Allerdings sind zugegebenermaßen sehr wenige solche Gb&acute;s vorhanden, so dass sich die Lehrkräfte in der Regel im Schwerpunkt auf den IMDG-Code konzentrieren. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass auch Prüfungfragen zu Tank- und Bulkschifffahrt existieren.

Beste Grüße aus Ulm

Alfred Winklhofer

Re: IMDG Code auch für Tankschifffahrt gültig? [Re: Winklhofer] #14258 23.01.2012 23:11
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exag Offline
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Hallo Herr Winklhofer,

Sie haben natürlich Recht, ich habe mich auch falsch ausgedrückt. Meines Wissens sind die Lehrpläne der einzelnen Veranstalter von den IHKen abgenommen, und dort sind die "Dozierzeiten" festgelegt. Aber ich wusste nicht, dass man das Ganze auch viel Tankschifflastiger auslegen kann. Dann fehlt wohl "nur" ein Veranstalter. Aber wenn ich den Fragenkatalog richtig in Erinnerung habe, gibt es sehr wenige Tank / Bulk Fragen, oder? Dann wäre es eine Mischung aus allem?

Viele Grüße
Volker Utzenrath
P.S. "Dozierverbot" kannte ich ja, aber "Gefechtsfeldlyrik" habe ich noch nie gehört. Was man nicht alles in diesem Forum lernen kann ...


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