prinzipiell ist deine Idee mit den verschiedenen Sprachen über den Hinweis sehr gut, sollte ich mir auch überlegen dies umzusetzen. Aber eigentlich habt ihr den Hinweis schon längst an den Beförderer weiter gegeben (Bruttomasse in nachweisbarer Form). Der ist in der Pflicht dem Fahrzeug diese mit zu geben, ihr müsst nur noch das Anbringen überprüfen. Wieder so ein Punkt, der eigentlich über 1.3 ADR (Unterweisungspflicht) abgearbeitet sein sollte, aber ich weis... Nun mein Kunde macht dies so, wenn LQ verladen wird und dies entweder im See- oder Straßenverkehr (dort über 8to.) gibt es einen Punkt in einer Checkliste und dieser besagt das erst nach Kennzeichnung gem. 3.4 das Beförderungspapier übergeben wird und die Aufkleber werden welch Zufall auch noch zum Verkauf angeboten, hihi... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Sprachliche Barrieren gibt es leider genügend... man sollt diesen Satz mal in allen erdenklichen Sprachen hier posten... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
sollte mal ein Japaner den Truck fahren hier der Text, für die Grammatik übernehme ich aber keine Garantie <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Und ob es stimmt kann ich auch nicht sagen, meine Bekannte meint ja...
hier der Text als JPG, beim abmalen bitte anstrengen, sonst kommt noch irgendwas anderes dabei raus... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Zuletzt bearbeitet von Kay Schmauder; 17.02.201213:50.
Um sprachliche Barrieren zu überwinden, hat CEFIC eine Zusammenstellung erstellt, mit häufig vorkommenden Begriffen aus der Transportwelt. Sie finden sie auf www.transperanto.org Ob dies hilft in diesem speziellen Fall habe ich nicht nachgeprüft!
Viele Grüsse Erwin Sigrist
Zuletzt bearbeitet von Erwin Sigrist; 17.02.201216:49.