Hallo Zusammen,
mein erster Beitrag.
Zum Thema: Müssen die Angaben auf dem Versandstück gleich sein mit den vom ADR vorgeschriebenen Eintrag im Beförderungspapier? (UN 1263 Abfall Farben ...)
Bisher fand bei uns die GGAV 20 Anwendung. Gab da aber ja einige Änderungen, so dass wir jetzt nach UN-Nr. fahren müssen.
mfg [color:"blue"] [/color]