Hallo Gefahrgut-Kolleg(inn)en,
Farb-Verpackungsreste sowie verfestigte und flüssige Farbreste dürfen gem. SV 650 b) ADR in flexiblen IBC's (big-bags) verpackt werden. Die big-bags sind anschließend in vollwandige Umverpackungen einzusetzen. Dazu habe ich ein paar Fragen:
a) Was ist eine vollwandige Umverpackung?
- vier Seitenwände plus Boden ohne Deckel/Oberseite oder
- vier Seitenwände plus Boden plus Oberseite/Deckel?
b) Muss der big-bag eventuell auslaufende flüssige Farbreste bereits zu 100% zurückhalten oder soll die vollwandige Umverpackung als zusätzliche Sicherheit dienen und auch eine Rückhaltefunktion für Flüssigkeiten gewährleisten?
c) Gilt eine Gitterbox als vollwandige Umverpackung?
d) Kann ein Kunststoff-IBC, wie er üblicherweise für Flüssigkeiten eingesetzt wird, und dessen Oberseite abgetrennt wurde, als Umverpackung für den big-bag verwendet werden? In diesem Fall hätte die Umverpackung keinen Deckel/Oberseite.
e) Ist ein Pappkarton eine vollwandige Umverpackung im Sinne der SV 650? Oder muss es sich dabei um eine stabile Umverpackung aus Metall oder Holz oder Kunststoff handeln, damit der big-bag entsprechend festgehalten und die Ladungssicherung erleichtert wird?
Schöne Grüße.
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 13.08.2012 20:44.