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Anhörung wegen fehlender Plombe Feuerlöscher #15624 14.09.2012 10:09
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jensjens Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe hier einen Anhörungsbogen vor mir liegen, da bei einer Kontrolle vom BAG an einem Fahrzeug die Plombe eines Feuerlöschers nicht mehr vorhanden war.

Es geht nun darum, wie ich meiner Pflicht als Unternehmer dem §19 Abs. 2 Nr.9 GGVSEB nachkomme:

(2) Der Beförderer im Straßenverkehr hat:

9. das Fahrzeug mit Feuerlöschgeräten nach Abschnitt 8.1.4 ADR auszurüsten.

-------

Der Fahrzeugführer macht täglich eine Abfahrtskontrolle. Dabei ist die Plombe nicht aufgefallen. Desweiteren wird jährlich eine ADR Checkliste von allen Fahrzeugen erstellt und auch bei jeder Inspektion nach den Löschern geschaut.
Die Fahrer sind geschult, auf Mängel bei der Ausrüstung zu achten. Sobald etwas nicht in Ordnung ist, wird es in der Werkstatt ausgetauscht.

Erfülle ich meine Pflicht?

Re: Anhörung wegen fehlender Plombe Feuerlöscher [Re: jensjens] #15625 14.09.2012 12:31
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
Der Fahrzeugführer macht täglich eine Abfahrtskontrolle.


Dafür sollte schon ein Nachweis vorhanden sein, z.B. eine Checkliste oder ein Eintrag im Kalender.

Antwort auf
Desweiteren wird jährlich eine ADR Checkliste von allen Fahrzeugen erstellt und auch bei jeder Inspektion nach den Löschern geschaut.


Aber einen Nachweis nur einmal im Jahr anlegen, das wird nicht reichen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> Obwohl über die Art und Weise des Nachweises der Kontrolle im ADR/GGVSEB nichts steht.
Sieh mal unter ADR Absatz 1.4.2.2.1 Buchstabe c) und g) und letzter Satz "Dies ist anhand ...durch eine Sichtprüfung des Fahrzeugs ... durchzuführen." nach.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 14.09.2012 12:40.
Re: Anhörung wegen fehlender Plombe Feuerlöscher [Re: jensjens] #15626 18.09.2012 07:25
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TDamm Offline
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Hallo JensJens,

aus meiner Sicht ein glattes nein.

Der Fahrer hat eine eigene Pflicht, die Ausrüstung zu Prüfen (§ 29 Abs. 1 GGVSEB). Der Beförderer kann sich nach meiner Auffassung nicht dadurch entlasten, wenn er auf die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht des Fahrers verweist. Der Gesetzgeber hat dem Beförderer eine darüber hinausgehende Pflicht auferlegt. Auch typisch ist sie Aussage, dass der Beförderer zusätzlich zum Fahrer jährlich prüft. Das ist in der Praxis dann der externe Gefahrgutbeauftragte im Rahmen seiner Tätigkeit. Tatsächlich erfolgt vom Beförderer -ich hoffe nicht zu nahe zu treten- keine Kontrolle der Ausrüstung.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Anhörung wegen fehlender Plombe Feuerlöscher [Re: TDamm] #15627 19.09.2012 09:24
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jensjens Offline OP
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Hallo,

danke schonmal für die Antworten!

wie sollte es denn idealerweise aussehen?

Der Geschäftsführer überträgt doch in der Regel seine Pflichten an seine Mitarbeiter, gibt diesen den nötigen Spielraum, und überprüft die Ausführung stichprobenartig, oder täusch ich mich da?

Gruß

Re: Anhörung wegen fehlender Plombe Feuerlöscher [Re: jensjens] #15628 19.09.2012 15:09
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Winklhofer Offline
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

ich meine mich zu erinnern, dass es schon Urteile höherer Gerichte dazu gegeben hat, wonach es dem Halter (= heute Beförderer) zuzumuten ist, mindestens einmal in der Woche diese Überprüfung nachweisbar durchzuführen. Vielleicht kennt einer der Forumsteilnehmer noch die Quelle!

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer


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