Hallo,
Der Fahrzeugführer macht täglich eine Abfahrtskontrolle.
Dafür sollte schon ein Nachweis vorhanden sein, z.B. eine Checkliste oder ein Eintrag im Kalender.
Desweiteren wird jährlich eine ADR Checkliste von allen Fahrzeugen erstellt und auch bei jeder Inspektion nach den Löschern geschaut.
Aber einen Nachweis nur einmal im Jahr anlegen, das wird nicht reichen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> Obwohl über die Art und Weise des Nachweises der Kontrolle im ADR/GGVSEB nichts steht.
Sieh mal unter ADR Absatz 1.4.2.2.1 Buchstabe c) und g) und letzter Satz "Dies ist anhand ...durch eine Sichtprüfung des Fahrzeugs ... durchzuführen." nach.