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DGN für Fähre England notwendig? #17062 20.06.2013 09:20
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jensjens Offline OP
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Hallo,

ein Fährunternehmen fordert für unsere LKWs ein DGN "Dangerous Goods Note" für leere ungereinigte Fahrzeuge.


Ist das berechtigt?

Gruß

Re: DGN für Fähre England notwendig? [Re: jensjens] #17063 20.06.2013 11:37
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Jens,

für den Seetransport (Fähre) nach England gilt der IMDG-Code. Ich vermute mal, dass mit DGN das Beförderungsdokument (5.4.1.2) gemeint ist. Ein Beförderungsdokument ist auch für ungereinigte leere Güterbeförderungseinheiten, Tanks, Schüttgut-Container oder Verpackungen mitzuführen. Die Angaben im Beförderungsdokument sind mit dem Ausdruck «LEER, UNGEREINIGT» oder «RÜCKSTÄNDE DES ZULETZT ENTHALTENEN STOFFS» zur ergänzen (5.4.1.4.3.2).

Ungereinigte leere Güterbeförderungseinheiten müssen außerdem denselben Vorschriften entsprechen, die für die zuletzt in der Einheit, in den Verpackungen oder in den Schüttgut-Containern enthaltenen Güter gelten (5.1.3).

Wenn es sich allerdings um einen leeren LKW mit Kastenaufbau oder Plane/Spriegel handelt, und die Versandstücke wurden bereits abgeladen, dann gehe ich mal davon aus, dass der LKW sauber ist. Die orangefarbene Warntafel ist diesem Fall zugeklappt/entfernt und der leere LKW unterliegt nicht mehr den Gefahrgutvorschriften.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 20.06.2013 12:40.
Re: DGN für Fähre England notwendig? [Re: King_Louie_21] #17064 20.06.2013 14:12
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jensjens Offline OP
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Hallo King_Louie_21

Danke für deine Antwort.
Es handelt sich um Silofahrzeuge.

Wie sieht das ganze in der Praxis aus? Soll der Fahrer auf das alte Beförderungsdokument "Empty Uncleaned" schreiben? Reichts das aus?
Müssen wir ein neues erstellen?

Gruß

Re: DGN für Fähre England notwendig? [Re: jensjens] #17065 20.06.2013 15:45
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King_Louie_21 Offline
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Antwort auf
Soll der Fahrer auf das alte Beförderungsdokument "Empty Uncleaned" schreiben? Reichts das aus?

Hallo Jens,

im Binnenland kannst Du das alte Beförderungspapier verwenden (5.4.1.1.6.2.3 ADR/RID). Im IMDG-Code ist mir diese Regelung nicht bekannt und ich würde ein neues Beförderungsdokument erstellen mit den entsprechenden Zusatzangaben (5.4.1.4.3.2 IMDG-Code).

Schöne Grüße.


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