Hallo Jens,
für den Seetransport (Fähre) nach England gilt der IMDG-Code. Ich vermute mal, dass mit DGN das Beförderungsdokument (5.4.1.2) gemeint ist. Ein Beförderungsdokument ist auch für ungereinigte leere Güterbeförderungseinheiten, Tanks, Schüttgut-Container oder Verpackungen mitzuführen. Die Angaben im Beförderungsdokument sind mit dem Ausdruck «LEER, UNGEREINIGT» oder «RÜCKSTÄNDE DES ZULETZT ENTHALTENEN STOFFS» zur ergänzen (5.4.1.4.3.2).
Ungereinigte leere Güterbeförderungseinheiten müssen außerdem denselben Vorschriften entsprechen, die für die zuletzt in der Einheit, in den Verpackungen oder in den Schüttgut-Containern enthaltenen Güter gelten (5.1.3).
Wenn es sich allerdings um einen leeren LKW mit Kastenaufbau oder Plane/Spriegel handelt, und die Versandstücke wurden bereits abgeladen, dann gehe ich mal davon aus, dass der LKW sauber ist. Die orangefarbene Warntafel ist diesem Fall zugeklappt/entfernt und der leere LKW unterliegt nicht mehr den Gefahrgutvorschriften.
Schöne Grüße.
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 20.06.2013 12:40.