Hallo djung69,
ob mir ein Fortbildungslehrgang für die Verlängerung reicht
Du brauchst nach der neuen GbV zwar keinen Fortbildungslehrgang besuchen, aber eine Prüfung gem. Absatz 1.8.3.16.1, steht unter GbV §6 Absatz 4 und wie King_Louie_21 schon in seinem Beitrag schrieb, musst Du 50% der Höchstzahl der Punkte haben.
Die Fragen werden durch den Verantwortlichen der jeweiligen IHK aus dem Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten
http://www.schwaben.ihk.de/linkableblob/...uefung-data.pdf genommen.
Du weißt also nicht, mit welchen Fragen Du rechnen musst. Und dann kann es sein, das Du Fragen bekommst, mit welchen Du in den letzten fünf Jahre
nichts zu tun hattest, z.B. aus der Klasse 1 oder der Klasse 7.
Deshalb ist es immer besser, an einen Gefahrgutbeauftragtenlehrgang, z.B. bei Straße nur den zweiten und dritten Tag (also 2 Tage) teilzunehmen.
Du kannst Dir das auch sparen, da Du die Prüfung in Deinen Gültigkeitszeitraum unbegrenzt wiederholen kannst. Kann aber Teuer werden, wenn Du öfters antreten musst. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Die Prüfung selbst, darfst Du ein Jahr vor Ablauf der Bescheinigung, aber einen Tag nach der Prüfung, bei der IHK ablegen. Aber nur solange, wie die Bescheinigung gilt.