P650 UN3373
#17572
19.09.2013 13:54
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biowiz
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Hallo zusammen, ich habe folgendes Interpretationsproblem mit dem Versand einer Patientenprobe: Kennzeichnung ist UN3373, Biologischer Stoff Kategorie B
lt. P650 Abs.4: Für die Beförderung ist das nachstehend abgebildete Kennzeichen auf der äußeren Oberfläche der Außenverpackung vor einem kontrastierenden Hintergrund anzubringen; sie muss deutlich sichtbar und lesbar sein . Die Linie muss mindestens 2 mm breit sein;die Buchstaben und Ziffern müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 6 mm haben. #
Wir haben bisher Raute mit UN-Nummer und Biologischer Stoff Kategorie B auf der Päckchenrückseite in entsprechender Größe; von der AT-Post wurde nun bemängelt, dass Rückseite (d.h. nicht auf der Schauseite neben der Empfängeradresse) dem deutlich sichtbar widerspricht.
Die Box ist 198 mm x 107 mm x 38 mm gross und eine Handelsware mit BAM Nummer (von Sarstedt). Die nächste grössere Packung hat alles auf einer Seite, aber bei den Maßen halte ich die Anforderung für unangemessen.
Gibt es dazu Meinungen u/o Erfahrungen? Hat sich explizit dazu etwas in der letzten Zeit geändert?
Danke Gruß biowiz
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Re: P650 UN3373
[Re: biowiz]
#17573
19.09.2013 15:42
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King_Louie_21
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Seit ADR 2007 heißt es in Abs. 4 zur P650, dass die Mindestgröße 50*50 mm betragen muss. Passt ein Aufkleber in dieser Größe nicht auf die Vorderseite der Verpackung? Seit 2007 muss außerdem direkt neben dem rautenförmigen Kennzeichen die offizielle Benennung für die Beförderung «BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B» mit einer Buchstabenhöhe von mindestens 6 mm angegeben werden. Deutlich sichtbar bedeutet für mich, dass die Kennzeichnung nicht am Boden der Kiste angebracht ist. Man sollte die Kennzeichnung schon erkennen können, wenn die Verpackung abgestellt wird. Hinzu kommt, dass solche Sendungen von der österreichischen Post handsortiert werden. Die österreichische Post hat einen speziellen Gefahrgutfolder für Patientenproben, biologische Produkte und tote Tiere veröffentlicht, in dem die Anforderungen beschrieben sind. Schöne Grüße. P.S. Zum Abschnitt 2.2.62 ADR und damit auch zu UN 3373 soll es im ADR 2015 ein paar Klarstellungen geben, siehe: OTIF/RID/RC/2013/31/Add.1, Seite 17
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 19.09.2013 18:26.
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Re: P650 UN3373
[Re: King_Louie_21]
#17574
20.09.2013 08:46
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biowiz
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Hi Louie, ja, Maße, Größen etc waären alle erfüllt; ja, Aufkleber würde passen; Adressfeld des Absenders (das ja nicht zwingen benötigt wird dort würde überklebt werden müssen) ja, Bekleben wäre also möglich, ist aber halt ein Zusatzgeschäft, das so nicht geplant war... An sich hatten wir uns ja *extra* für den verwendungszweck die Boxen zugelegt :-( Sarstedt habe ich dazu auch schon angeschrieben, weil das ja prxisfern ist, eine Box für einen Verwendungszweck zuzulassen und zu verkaufen wenn nicht alle Anforderungen, die offensichtlich berechtigterweise gestellt werden erfüllt sind.
Für mich war die Anbringung auf der Rückseite auch deutlich sichtbar... Den Folder habe ich, den hat der zuständige Gefahrgutbeauftragte gleich mit dazugelegt. Nach Rücksprache verstehe ich ja den Haken an der Box, aber da kann ich doch nicht der erste sein ?!?
Hiesse das jetzt im Umkehrschluss... in DE ist die Box geeignet nach P650, da BAM Zulassung erfolgt ist und in anderen Ländern ohne eine Bewertung Genehmigung durch eine verglichbare behörde nicht, oder ist die Box an sich generell nicht geeignet? Bin planlos VG biowiz
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Re: P650 UN3373
[Re: biowiz]
#17575
20.09.2013 09:55
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King_Louie_21
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Hallo Biowiz, ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Kiste aus Pappe (4G) handelt. Die BAM-Zulassung ist für UN 3373 gem. P650 eigentlich nicht gefordert. Allerdings kann man bei einer von der BAM zugelassenen Verpackung davon ausgehen, dass sie die in der P650 festgelegten Falltests besteht und dass sie ausreichend stabil ist. Mehr sagt die BAM-Zulassung im Kern nicht aus. Die meisten Zulassungsscheine der BAM sind im Internet verfügbar: TES Technische Sicherheit - Verpackungs-RechercheIm Rahmen der BAM-Zulassung wird nicht geprüft, ob die Raute mit UN 3373 an der richtigen Stelle angebracht ist. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung außerhalb der Zulassungsbescheinigung, wenn die Raute vom Verpackungshersteller aufgedruckt wird. Warum der Hersteller (nur) die Rückseite der Verpackung bedruckt, verstehe ich auch nicht. Schöne Grüße.
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Re: P650 UN3373
[Re: King_Louie_21]
#17576
20.09.2013 14:13
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Winklhofer
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
wo steht denn, dass die Anbringung der Kennzeichnung und Beschriftung nach P650 auf der Rückseite des Versandstücks nicht zulässig ist? Auch dabei handelt es sich eindeutig um eine äußere Oberfläche der Außenverpackung. Also ich kann keinen Verstoß feststellen.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: P650 UN3373
[Re: Winklhofer]
#17577
20.09.2013 15:06
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biowiz
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tja :-) das wäre dann die andere Seite der Interpretation
Als Ergänzung auch noch: das Gesamtgewicht Verpackung + Probe in summe liegt bei < 100 g; somit ist auch die Handhabung problemfrei (also das Anschauen der Ober und Unterseite).
Allerdings kann ich das Argument, mit UN Kennzeichnung "liegend" nicht erkennbar nachvollziehen.
Muss denn die Absendeadresse überhaupt drauf? in allen Beispielen des AT-Flyers sind sowohl Sende- als auch Empfängeradresse drauf; da es praktisch nicht zu Fehlern beim Empfänger kommen kann (Adresse vorgedruckt), ist es dann möglich den Absender wegzulassen? Gruß bw
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Re: P650 UN3373
[Re: Winklhofer]
#17578
20.09.2013 15:45
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King_Louie_21
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Servus zusammen, @Alfred Winklhofer: Dass es zu diesem Thema auch andere Meinungen gibt, habe ich eigentlich schon erwartet. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> - Was deutlich sichtbar ist, ist sicher bis zu einem gewissen Grad interpretierbar. Im aktuellen Fall haben wir es mit einer kleinen Kiste aus Pappe zu tun, die darüber hinaus sogar über eine BAM-Zulassung verfügt (vermutliche Zulassungsschein-Nr. D/BAM 6781/4G, Beschreibung und Bild im Sarstedt-Katalog S. 134). Die Kiste hat die Maße: LxBxH = 198 mm x 107 mm x 38 mm
Üblicherweise werden Kisten aus Pappe nicht auf der Unterseite/Boden mit Aufklebern versehen, weil das die Standfläche der Kiste ist und die Kennzeichnung sollte doch auch bei einer abgestellten/abgelegten Kiste erkennbar sein. Nachdem keine Ausrichtungspfeile vorgeschrieben sind, könnte man jetzt noch darüber philosophieren, was die Ober- und die Unterseite der Kiste ist. Als Oberseite würde ich mal die Seite mit dem Adressfeld und der Briefmarke ansehen, weil dies beim Postversand die primäre Bezugsfläche darstellt.
Anscheinend geht es hier nicht um Bußgelder. Aus Gründen des Arbeitsschutzes kann ich den Gefahrgutbeauftragen der Österreichischen Post AG jedoch schon verstehen. UN 3373 wird handsortiert und mit dem Versandstück soll besonders vorsichtig umgegangen werden. Die Postmitarbeiter orientieren sich an der Adresse und die Kennzeichnung fällt sofort auf, wenn sie neben der Adresse angebracht ist. Wer dreht das Versandstück noch extra um und berücksichtigt Kennzeichnungen auf der Rückseite, wenn die Adressinformation bereits verarbeitet werden konnte?
@Biowiz: Die Absenderangabe ist auch beim nationalen Postversand in Österreich sinnvoll; international ist sie ausdrücklich gefordert. - In Nr. 3.1.5.4 der AGB Gefahrgutversand der Österreichischen Post AG wird festgelegt, dass der Absender beim Versand ins Ausland als die für die Sendung verantwortliche Person anzusehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist zusätzlich zur Absenderangabe eine für die Sendung verantwortliche Person auf der Sendung namentlich anzugeben sowie eine Telefonnummer. In Nr. 4.3.2 wird der Absender auf Verlangen außerdem zu Angaben über den Inhalt der Sendung verpflichtet, die von der Post überprüft werden können. Diese Auskunftspflicht besteht auch national und daraus kann man schlussfolgern, dass der Absender anzugeben ist. Unabhängig davon wäre ich als Beförderer oder Empfänger von Haus aus skeptisch, wenn die Absenderangaben bei einer solchen Sendung fehlen.
Das auf der Verpackung vorgegebene Absender-Adressfeld darf mit der Kennzeichnung (Raute) überklebt werden. Hier sollte eine vollflächig weiß ausgefüllte Raute («UN 3373» in der Mitte) verwendet werden, damit die vom Hersteller aufgedruckten Zeilen abgedeckt werden. Für die Absenderangaben und die Telefonnummer können auch kleinere Buchstaben und Ziffern verwendet werden, die vermutlich oberhalb der Kennzeichnung noch Platz hätten. Zwischen Briefmarke und Empfängeradresse wäre noch Platz für den Vermerk «BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B».
Schauen wir mal nach Deutschland: Die Deutsche Post AG stellt in ihren Versandvorschriften und Hinweisen für Einlieferer ansteckungsgefährlicher Inhalte grundsätzlich auf ICAO-TI/IATA-DGR ab. In der Broschüre "Beförderung gefährlicher Stoffe und Gegenstände" (Teil 1a) wird festgelegt, dass Verpackungen für UN 3373 der PI 650 IATA-DGR entsprechen müssen mit Bauartprüfung als zusätzlicher Anforderung. Da muss sich der Versender also insbesondere mit den Vorschriften für den Lufttransport vertraut machen. Alle Sendungen müssen Name und Anschrift des Absenders (einschließlich Telefonnummer einer verantwortlichen Person) und Empfängerangaben tragen. So hat jedes Postunternehmen seine Eigenheiten: [*]P 650 ADR mit Kennzeichnung (Raute) unbedingt auf der Oberseite/Vorderseite in Österreich [*]PI 650 IATA-DGR und zusätzlich immer bauartgeprüft in Deutschland Letztendlich haben wir hier wieder ein Beispiel dafür, dass beim Post- und Paketversand über die Gefahrgutvorschriften hinaus die besonderen Anforderungen und AGB's des jeweiligen KEP-Dienstleisters mit zu berücksichtigen sind, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Im Produktkatalog garantiert der Hersteller der in Rede stehenden Verpackung lediglich, dass es sich um ein gültiges System gemäß Regelungen der Deutschen Post AG und P 650 IATA/ADR handelt. Zu den Befindlichkeiten anderer KEP-Dienstleister wird keine Aussage gemacht. Es wäre natürlich trotzdem schön, wenn die Verpackung zumindest im gesamten deutschsprachigen Raum problemlos eingesetzt werden könnte. Da sind aus meiner Sicht auch die verschiedenen Postunternehmen gefordert, eine Harmonisierung herbeizuführen. Schöne Grüße.
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 22.09.2013 09:03.
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