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Lose Schüttung BK2 Container LKW ADR Zulassung? #17956 28.11.2013 15:16
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jensjens Offline OP
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Hallo,

wie bekomme ich heraus, ob ich für den Transport in loser Schüttung (Schüttgutcontainer) eine ADR Zulassungsbescheinigug für die Zugmaschine (wie siehts das beim Chassis aus?) benötige?

Danke und Gruß
JensJens

Re: Lose Schüttung BK2 Container LKW ADR Zulassung? [Re: jensjens] #17957 28.11.2013 17:52
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Winklhofer Offline
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Servus jensjens,

bei der Beförderung in loser Schüttung ist weder für die Sattelzugmaschine noch für den Sattelauflieger eine ADR-Zulassungsbescheinigung vorgeschrieben. Das kannst Du aus der Überschrift der Spalte 14 der Tabelle 3.2 A des ADR (Fahrzeug für die Beförderung in Tanks), der entsprechender Erläuterung in 3.2.1 ADR und 7.4.1 ADR entnehmen.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Lose Schüttung BK2 Container LKW ADR Zulassung? [Re: Winklhofer] #17958 29.11.2013 15:40
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jensjens Offline OP
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Servus,

dies gilt aber nicht für die Beförderung in einem Silofahrzeug (mit Tankzulassung) für lose Schüttgüter, oder?

Gruß

Zulassungsbescheinigung für Silofahrzeug (mit Tankzulassung) [Re: jensjens] #17959 30.11.2013 08:21
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Jens,

ein solches Silofahrzeug (mit Tankzulassung) wäre dann ja wohl ein «Fahrzeug AT» und die Beurteilung erfolgt nach einem anderem Maßstab als bei einem BK2 Container. In Nr. 7-3 RSEB heißt es:
  • «Ist ein gefährliches Gut sowohl zur Beförderung in loser Schüttung als auch in Tanks zugelassen, so kann die Beförderung in loser Schüttung auch in Silotanks erfolgen, wenn der Tank die Anforderungen des ADR/RID an die Umschließungen nach Kapitel 7.3 erfüllt. Falls die Beförderung in loser Schüttung ausschließlich in bedeckten Umschließungen zulässig ist, bedeutet dies insbesondere, dass eine ausreichende Belüftung sichergestellt werden muss. Erfolgt die Beförderung in einem gemäß ADR/RID zugelassenen Tank, so müssen der Tank und die Durchführung der Beförderung allen vorgeschriebenen Anforderungen genügen (u. a. Tankcodierung, Fahrerschulung Aufbaukurs Tank).»
In diesem Fall ist Unterabschnitt 9.1.2.1 ADR zu beachten und eine Zulassungsbescheinigung gemäß Abschnitt 9.1.3 ADR ist erforderlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um starre Fahrzeuge, Zugfahrzeuge, Anhänger oder Sattelanhänger handelt (Abschnitt 7.4.1 ADR).

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 30.11.2013 18:48.

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