Hallo Hoko1,
eine Trennwand zwischen Fahrgastzelle und Ladefläche vorhanden sein,
Im ADR und in der RSEB wirst Du da nichts finden. Aber ich sehe Schwierigkeiten beim Einhalten des Unterabschnitts 7.5.7.1 -Ladungssicherung-.
Wenn Du das Problem ohne Rückwand hinbekommst, dann wird es kein Problem geben. Zum Beispiel mit dem Einbau des Systems von
TRAGUFIX. Ich hänge Dir mal ein Info-Blatt an.
Bei der Beförderung von radioaktiven Stoffen macht die Trennwand aber Sinn und nach Abschnitt 7.5.11 CV33 Abschnitt (1) (1.2) ist diese indirekt vorgeschrieben.