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Kennzeichnung Schüttgut in Mobilen Silos #18448 14.03.2014 11:20
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jensjens Offline OP
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Hallo,

ein Kraftwagenzug fährt mit zwei mobilen Silos (a 9000KG) mit einem Gefahrgut in loser Schüttung beladen. In beiden Silos ist das gleiche Gefahrgut.

Muss die orangene Tafel mit oder ohne UN Nummer sein?
Wie muss die Kennzeichnung bei nur einem transportierten Silo aussehen?

Bei einer Kontrolle in Österreich wird die UN Nummer beanstandet und der Fall in Gefahrenkategorie 1 eingestuft.

Zu recht?

Re: Kennzeichnung Schüttgut in Mobilen Silos [Re: jensjens] #18449 14.03.2014 12:55
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Gerald Offline
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Hallo jensjens,

Antwort auf
mit zwei mobilen Silos (a 9000KG) mit einem Gefahrgut in loser Schüttung beladen.


Besser wäre es wenn UN-Nummer dabei, da nur Stoffe als lose Schüttung befördert werden dürfen, wenn in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 ein Eintrag.

Antwort auf
Muss die orangene Tafel mit oder ohne UN Nummer sein?


Ja , wenn in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 20 ein Eintrag mit der Gefahrnummer, steht unter Absatz 5.3.2.1.4.

Antwort auf
Wie muss die Kennzeichnung bei nur einem transportierten Silo aussehen?


Die Gleiche, da Menge von mehr als 3000 m3.

Antwort auf
Bei einer Kontrolle in Österreich wird die UN Nummer beanstandet


Da die Kontrolle in Österreich wohl stattgefunden hat, braucht der Fahrzeugführer meiner Meinung nach zum Basiskurs auch den Aufbaukurs Tank, da eine Befreiung nach der RSEB 7 - 3 , 7 - 4 und 8 - 4 nur in Deutschland gilt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnung Schüttgut in Mobilen Silos [Re: Gerald] #18450 26.03.2014 15:22
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Winklhofer Offline
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Servus Gefahrgutkollegen,

ein Gefahrgut (welches?) wird in loser Schüttung befördert. Das ist das Eine. Das Andere ist in welchem Behälter (Bild?). Jensjens schreibt "mobiles Silo". Ist dieser Behälter auch als Tank im Sinne des ADR zugelassen?
Das ist mal entscheidend, welche Schulung der Fahrzeugführer benötigt.
Hinsichtlich der Kennzeichnung der Beförderungseinheit gibt es bei loser Schüttung klare Regeln in 5.3.2.1.4 ADR. Also im Regelfall auf jeden Fall Warntafeln mit Nummern. Die können auch, wenn nur ein Gefahrgut auf der Beförderungseinheit gefahren wird, nur vorne und hinten angebracht sein (5.3.2.1.6 ADR). Das ist in Österreich nicht anders.
Für Tanks gilt im Übrigen das Gleiche (5.3.2.1.2 i. V. m. 5.3.2.1.6 ADR).

Beste Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer


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