Hallo Gerald,
hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,
der "Beförderer" ist in Abschnitt 1.2.1 ADR definiert. Daneben gibt es auch noch den Begriff "Beförderung". Für meinen Teil orientiere ich mich am Beförderungsbegriff in § 2 Abs. 2 GGBefG, wenn es darum geht, die GbV zu interpretieren.
Unabhängig davon beruhigt es mich, dass Alfred Winklhofer die Lesart der IHK Südlicher Oberrhein bestätigt, wonach die betriebliche Abfallentsorgung nicht unter den Eigenbedarf fällt.
Schöne Grüße.