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Falsche Angaben IATA
#18556
08.04.2014 14:28
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JürgenADRIATA
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Hi, mit welche Strafen muss man rechen wenn man Gefahrgüter nicht den Verpackungsvorschriften gemäß verpackt und doch versendet. Grüße JÜRGEN
Wissen ist Macht! Macht nix!
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Re: Falsche Angaben IATA
[Re: JürgenADRIATA]
#18557
08.04.2014 17:57
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Floridacargocat
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IATA ist eine private Organisation, welche von den meisten groesseren (und kleinen) Luftfahrtgesellschaften als Massstab fuer die Befoerderung von Gefahrgut angesehen wird, und besitzt keine juristische Funktion. ICAO ist eine international anerkannte Organisation der UNO, und erstellt bzw. schlaegt vor wie Gefahrgut zu befoerdern ist. ICAO hat ebenso keine juristische Funktion in Bezug auf Straffmass und Durchsetzung. In beiden Publikationen (IATA und auch ICAO) kann man KEINEN Strafkatalog finden. Dafuer findet man diese z.B. in 49 CFR der USA. Strafen - wegen Falschdeklarierung - werden nur von den lokalen Behoerden ausgesprochen (in diesem Fall das LBA), bzw. auf Ersuchen der Behoerden eines anderen Landes, in welchem die Nichtkonformitaet festgestellt wurde.
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Re: Falsche Angaben IATA
[Re: JürgenADRIATA]
#18558
20.05.2014 22:30
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DJSMP
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In Deutschland ist eine Geldbuße von bis zu 50.000 EUR (z.B. Vorsatz) bzw. bis zu 1.000 EUR (in den übrigen Fällen) möglich. Nachzulesen im Paragraf 10 GBefG.
Das LBA hat eine interne Bußgeldliste. Einen öffentlichen Bußgeldkatalog, wie er für den Straßenverkehr in der RSEB besteht, gibt es hier nicht. Sanktioniert werden, wie richtig ausgeführt wurde, (nur) Verstöße gegen die ICAO TI. Die IATA DGR sind kein geltendes internationales Recht.
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Re: Falsche Angaben IATA
[Re: DJSMP]
#18559
27.06.2014 08:50
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DJSMP
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Justament im Juni hat sich hier Neues ergeben: Ich hatte vom "internen Bußgeldkatalog" des LBA geschrieben. In der Gela 06/14 ist ein interessanter Artikel zur Problematik "Kompetenzen des LBA" erschienen. Ein Trainer hat gegen die Bedingungen des LBA ohne nationale Verordnung geklagt. Insofern ist derzeit unklar, ob das LBA überhaupt Bußgelder verhängen darf!
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Re: Falsche Angaben IATA
[Re: JürgenADRIATA]
#18560
10.07.2014 13:52
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Erwin Sigrist
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Es ist generell so in allen internationalen Regelwerken (RID-ADR-ADN-IMDG-ICAO TI): sie halten exakt fest wer was wie zu tun hat beim Transport gefährlicher Güter. Strafbestimmungen findet man in diesen Regelwerken jedoch nicht. Diese sind Sache der nationalen Behörden. Bei uns in der Schweiz ist es so, dass man z.B. beim Strassentransport nicht nur nach SDR, der nationalen Verordnung für den Trsp GG auf der Strasse gebüsst werden kann, sondern auch nach der Gewässerschutzverordnung, Luftreinhalteverordnung etc etc. Aber dies ist ja kein Problem: man muss sich einfach an die Vorschriften halten und das Problem ist gelöst <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
scienceindustries Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech Zürich / Schweiz
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