Hallo jensjens,
Muss das Trägerfahrzeug mit orangenen Warntafeln mit oder ohne Nummern gekennzeichnet werden? Oder beides möglich?
Da gibt es zwei Möglichkeiten.
Erstens:
Vorn und hinten an der Beförderungseinheit die allgemeine orange Tafel nach 5.3.2.2.1 und an dem Schüttgutcontainer (BK2) die mit der Kemler Zahl (Gefahrnummer/UN-Nummer) nach 5.3.2.1.2.
Zweitens:
Vorn und hinten an der Beförderungseinheit die mit der Kemler Zahl (Gefahrnummer/UN-Nummer) nach 5.3.2.1.2 und an dem Schüttgutcontainer (BK2) auch die mit der Kemler Zahl (Gefahrnummer/UN-Nummer) nach 5.3.2.1.2, siehe auch Absatz 5.3.2.1.4.
Wobei natürlich die Erste Variante besser ist, dann braucht man am Fahrzeug (Beförderungseinheit) nicht immer wechseln.