Das Polizeipräsidium Münster Bereich Verkehrssicherheitsberatung hat einen Flyer erstellt, in welchen eine Auswahl von Verstößen durch LKW Fahrer zusammengefasst sind. Bei den Verstößen geht es z.b. um Abstand, Geschwindigkeit, Ladungssicherung, Lenk- und Ruhezeiten, Sonntagsfahrverbot und Überladung , dabei wird aber auch auf Besonderheiten für Fahrzeuge mit Gefahrgut eingegangen. Der Hintergrund war, das durch die Verkehrsteilnehmer solche Verstöße häufig hinterfragt werden bzw. diese bei der Ahndung eine große Rolle spielen. Wobei es sich bei den Bußgeldern um Regelbußen handelt, sie können also auch höher ausfallen.
Es wurde der neue Rechtstand nach den 01.05.2014 berücksichtigt.
Einfache Frage: Was ist die Rechtsgrundlage, dass eine lokale Polizeidirektion einen Bussgeldkatalog in Rechtspraxis umsetzt? Bezieht sich das nur auf die PD Muenster oder muss man annehmen, dass dies bundesweit umgesetzt wird? Ist das nicht Aufgabe des Bundesministeriums fuer Verkehr oder eventuell des Inneren?