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Ab wann ein Gefahrstoff? (Speziell H412) #19348 20.10.2014 15:16
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Antarion Offline OP
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Ich hab mal eine ganz grundlegende Frage:

Es gibt Gefährlichkeitsmerkmale, wie den alten R66 oder R67, welche nur eine zusätzliche Kennzeichnung darstellen und nicht alleine auf dem SDB auftauchen. Nur im Zusammenhang einer Kennzeichnung!

Wie verhält es sich mit dem H412 (R52/53)? Er hat kein Kennzeichnungssymbol und kein Signalwort...ist ein Produkt welches nur den H412 trägt mit diesem zu Kennzeichnen und zählt schon als Gefahrstoff? Im gegensatz zu R66 ist dieser ja auch in der Einstufung vermerkt...

Ich habe dazu widersprüchliche Angaben gehört. Jemand sagte, es wäre auch nur eine Zusatzgefahr und nur in Kombination auf dem Etikett/SDB.


Und noch mal ganz allgemein: Ist ein Produkt erst gekennzeichnet, wenn es ein Gefahrenpiktogramm trägt?


Danke <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />

Re: Ab wann ein Gefahrstoff? (Speziell H412) [Re: Antarion] #19349 21.10.2014 15:02
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Sirius Offline
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Hallo,
ein Gefahrstoff kann, muss aber nicht kennzeichnungspflichtig sein. D.h. sobald ein R-Satz - oder neuerdings ein H-Satz - auf dem MSDS oder der Verpackung beschrieben wird, handelt es sich um ein Gefahrstoff. Dies ist unabhängig von eine möglichen erforderlichen Kennzeichnung / Piktogramm usw.

Gruß
Sirius

Re: Ab wann ein Gefahrstoff? (Speziell H412) [Re: Antarion] #19350 22.10.2014 09:33
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tiefflieger Offline
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Antwort auf
...Wie verhält es sich mit dem H412 (R52/53)? Er hat kein Kennzeichnungssymbol und kein Signalwort...ist ein Produkt welches nur den H412 trägt mit diesem zu Kennzeichnen und zählt schon als Gefahrstoff? Im gegensatz zu R66 ist dieser ja auch in der Einstufung vermerkt...

...Und noch mal ganz allgemein: Ist ein Produkt erst gekennzeichnet, wenn es ein Gefahrenpiktogramm trägt?


Nach §3a ChemG ist ein gefährlicher Stoff ein Stoff, der die Einstufungskriterien für eines der Gefährlichkeitsmerkmale erfüllt. Dies ist somit immer gegeben, wenn ein R- oder H-Satz vergeben wurde.
Im "alten" Kennzeichnungssystem gab es ja auch Stoffe mit R-Satz, aber ohne Gefahrensymbol die man als Gefahrstoffe angesehen hat. Ein Beispiel davon ist der R10 entzündlich.
Der Gefahrstoffbegriff ist auch noch deutlich umfangreicher als der Begriff des gefährlichen Stoffes und beinhaltet auch nicht kennzeichnungspflichtige Stoffe. Siehe §2 GefStoffV.

Re: Ab wann ein Gefahrstoff? (Speziell H412) [Re: Antarion] #19351 22.10.2014 11:33
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Also H412 ist chronisch wassergefährdend, Kategorie 3 und das ist im ADR nicht berücksichtigt (siehe: http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/danger/publi/ghs/Table1_2013.pdf).
Vielleicht hilft das!

Re: Ab wann ein Gefahrstoff? (Speziell H412) [Re: DFK] #19352 23.10.2014 09:02
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Gandalf Offline
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Hallo Antarion,
möchte ergänzend noch mal die VO 1272/2008 "Einstufung, Kennzeichnung..." zitieren.
Art. 3: "Ein Stoff oder ein Gemisch, der bzw. das den in Anhang I Teile 2 bis 5 dargelegten Kriterien ... entspricht, ist gefährlich und wird entsprechend den Gefahrenklassen jenes Anhangs eingestuft"
Mit H412 wird es demgemäß als umweltgefährdend eingestuft.

Art. 17: "(1) Ein Stoff oder Gemisch, der bzw. das als gefährlich eingestuft ... ist, trägt ein Kennzeichnungsetikett mit folgenden Elementen:
a.Name, Anschrift ...
b.Nennmenge ...
c.Produktidentifikatoren gemäß Artikel 18;
d.wo zutreffend Gefahrenpiktogramme gemäß Artikel 19;
e.wo zutreffend Signalwörter gemäß Artikel 20;
f.wo zutreffend Gefahrenhinweise gemäß Artikel 21;
g.wo zutreffend geeignete Sicherheitshinweise gemäß Artikel 22;
h.wo zutreffend ein Abschnitt für ergänzende Informationen gemäß Artikel 25."
Im Falle H412 also kein "Fisch & Baum" und kein Signalwort, aber H-Satz und ggfs. P-Satz
Gruß Gandalf

Re: Ab wann ein Gefahrstoff? (Speziell H412) [Re: Gandalf] #19353 07.11.2014 11:46
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Antarion Offline OP
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Hallo, ich danke euch für die Antworten!

Kann mir auch noch jemand mit den EUH Sätzen helfen? Diese sind ja nur im CLP umgesetzt.
Früher gab es ja zum Beispiel den Satz "Enthält Cobaltcarboxylate - Kann allergische Reaktionen hervorrufen" welcher mittlerweile als EUH208 auftaucht. Allerdings kam der Satz früher nur, wenn Cobaltcarboxylate über der Berücksichtigungsgrenze aber unterhalb der Einstufungsgrenze lagen. Ansonsten wäre das komplette Produkt ja eingestuft. Somit war er nur ein zusätzlicher Hinweis.

Aber macht die Umwandlung zum EUH jetzt das komplette Gemisch zu einem gefährlichen Gemisch? - weil es jetzt quasi einen H Satz enthält. (Die EUH Sätze fallen bis auf den Ozon Satz ja nicht in die Klassifizierung, nur in die Kennzeichnung)

Gefahrstoff ja/nein? Laut den ersten Antworten ja, weil ja ein H Satz auftaucht.

Re: Ab wann ein Gefahrstoff? (Speziell H412) [Re: Antarion] #19354 07.11.2014 12:26
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Gandalf Offline
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Hallo Antarion,
Antwort auf
Somit war er nur ein zusätzlicher Hinweis.
Daran hat sich nichts geändert. In Artikel 3 der CLP-VO heißt es: "Ein Stoff oder ein Gemisch, der bzw. das den in Anhang I Teile 2 bis 5 dargelegten Kriterien für physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren oder Umweltgefahren entspricht, ist gefährlich und wird entsprechend den Gefahrenklassen jenes Anhangs eingestuft".
Anhang II 2. Teil spricht dann von "Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente"
Gruß Gandalf


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