Wortlaut der A197
#19607
09.12.2014 13:36
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Marco66
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Liebe Kollegen,
ich warte noch auf meine IATA DGR 2015. Könnte mir jemand, um die Zeit zu überbrücken, den genauen Wortlaut der A197 geben? Bei der IATA gibt es ja nur den Wortlaut der Ankündigung und diese ist nicht sehr genau wenn es um die Packungsgröße geht:
A197-is a new special provision assigned to environmentally substances, UN3077 and UN 3082 that allows these substances to be shipped as not restricted; provided that the net quantity in any receptacle does not exceed 5 kg or 5 L and the packaging used meets defined standards.
Was ist denn hier unter "any receptacle" zu verstehen? Sind das, wie bei ADR und IMDG die inner packages oder single packages? Oder ist gar das gesamte Packstück gemeint und es gilt eine Obergrenze für dieses? Ich hoffe der offizielle Text ist genau so klar wie die entsprechenden Abschnitte bei ADR und IMDG. Vielen Dank im Vorhinein.
Zuletzt bearbeitet von Marco66; 09.12.2014 13:38.
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Re: Wortlaut der A197
[Re: Marco66]
#19608
11.12.2014 17:29
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sonnenblume85
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Hallo Marco66,
leider kann ich dir den genauen Wortlaut auch nicht geben.. aber ich habe genau hierzu auch eine Frage.
Ich habe das Gerücht gehört, dass die Flughäfen diese Erleichterung nicht mit machen wollen. Dies würde bedeuten, dass wir weiterhin als Gefahrgut versenden müssten. Kann mit Jemand etwas zu diesem Gerücht sagen? Ist da was dran?
Vielen Dank
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Re: Wortlaut der A197
[Re: Marco66]
#19609
12.12.2014 20:20
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Kay Schmauder
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SV 197: Diese Stoffe unterliegen keinen anderen Bestimmungen dieser Vorschriften, wenn sie in Einzelverpackungen oder zusammengesetzten Verpackungen mit einer Nettomenge pro Einzel- oder Innenverpackun von höchstens 5L für flüssige Stoffe und einem Nettogwicht von höchstens 5kg für Stoffe befördert werden, vorausgesetzt die Verpackungen entsprechen den allgemeinen Anforderungen von 5.0.2.4.1, 5.0.2.6.1.1 und 5.0.2.8.
Das ist der Wortlaut.
Bzgl. der Flughäfen, kann ich mir nicht vorstellen, dass die da dagegen schießen, da die Fluggesellschaften die Beförderer sind und hier kenne ich bis dato keine Airline, welche sich dagegen wehrt, kann aber alles noch kommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Wortlaut der A197
[Re: Kay Schmauder]
#19610
15.01.2015 09:07
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Marco66
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Vielen Dank, Kay,
Das hilft mir weiter.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
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Re: Wortlaut der A197
[Re: Marco66]
#19611
22.01.2015 15:44
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Winklhofer
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Servus Marco,
siehe auch Zusatz 1 (deutsch) zu den IATA-DGR vom 15.1.2015. Dort wird zu 7.1.5.3.1 eine Anmerkung 2 hinzugefügt.
Beste Grüße aus Augsburg Alfred Winklhofer
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Re: Wortlaut der A197
[Re: Winklhofer]
#19612
23.01.2015 09:16
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Marco66
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Super, das ist auch eine große Hilfe. Bezüglich der Akzeptanz von klassifizierten Sendungen UN3077 und UN3082:
Wir haben eine Information der Hong Kong Airline erhalten, nachdem dort diese Sendungen nicht mehr als Gefahrgut angenommen werden. Wir müssen die Sendung in diesem Fall als Nicht-Gefahrgut deklarieren, was zu erheblichem logistischem Mehraufwand führt.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
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Re: Wortlaut der A197
[Re: Marco66]
#19613
08.04.2015 07:57
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DJSMP
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Hat er das schriftlich? Kann er das dann mal als Schriftstück rein stellen? Das wäre toll.
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Re: Wortlaut der A197
[Re: DJSMP]
#19614
10.04.2015 08:30
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Marco66
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Hallo DJSMP,
leider kann ich hier firmeninterne Kommunikation nicht einstellen. Es sollte aber ohne Probleme möglich sein eine offizielle Stellungnahme von der Firma Schenker oder einem anderen international aktiven Speditionsunternehmen dazu zu erhalten. Als wir das Thema beim Gefahrgutkreis in Köln diskutierten war mein Eindruck, dass das in Speditionskreisen wohlbekannt ist.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
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Re: Wortlaut der A197
[Re: Marco66]
#19615
17.06.2015 08:43
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Claudi
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Es gibt ja ein Addendum, in dem die Thematik aufgegriffen wird http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Pages/download.aspxAddendum I, in der deutschen Version Seite 8 unten Aber: was noch zu klären ist: wenn man EHS in <5 L/ KG versendet und das ganze als Gefahrgut schicken will - darf man weiterhin - wie früher - den Fisch/Baum weglassen oder muss der drauf? Streng nach dem Vorschriftentext muss er dann drauf, im Addendum steht "sollten die Vorschriften ..." ("should" im Englischen). Sollten? Können, dürfen, aber müssen nicht? Hat jemand dazu noch Erkenntnisse? Es ist gerade eine Sendung UN 3082 abgelehnt worden, weil <5 L, als GG deklariert aber - wie "früher" üblich - ohne Fisch&Baum. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
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Re: Wortlaut der A197
[Re: Claudi]
#19616
17.06.2015 09:50
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aw_
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Hallo Claudi, Hat jemand dazu noch Erkenntnisse? Es ist gerade eine Sendung UN 3082 abgelehnt worden, weil <5 L, als GG deklariert aber - wie "früher" üblich - ohne Fisch&Baum. IATA-DGR 55th edition 7.1.5.3.1 hatte den Zusatz: Die Markierung für umweltgefährdende Stoffe wird nicht verlangt auf.. Verpackungen.. mit 5L oder weniger.. oder 5Kg oder weniger... Dieser Zusatz ist bei 56th Edition gestrichen! Deshalb wohl die Ablehnung. gruss..aw
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P800
von M.A.T. - 15.05.2025 23:55
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