Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
Orange WT bei verdecktem Tankcontainer #19737 14.01.2015 11:38
Registriert: Sep 2011
Beiträge: 76
M
Magnum Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
M
Registriert: Sep 2011
Beiträge: 76
Hallo Gefahrgutkollegen,

ich habe heute mal eine Frage zu 5.3.2.1.5 ADR:

Ein Fuhrunternehmer fährt auf einem LKW mit offener Ladefläche zwei als Tankcontainer zugelassene Behälter mit jeweils 1.800 Liter Fassungsraum. Weder die auf dem Container angebrachte Bezettelung noch die orangen WT sind von außen zu erkennen, weil die hohen Bordwände das meiste verdecken. Es handelt sich um ein Fahrzeug, mit dem auch Baumaterial gefahren wird. Deshalb die hohen Bordwände.

Bisher war meine Meinung, nach o.a. Vorschrift müsste in diesem Fall am Fahrzeug außen nur die Placards (Orange WT nicht, weil lt. Bem. nicht mehr als 3.000 Liter Fassungsraum) wiederholt werden.

Nun habe ich bei einer Tagung mit einem Kollegen gesprochen, und der meinte, diese Einschränkung ist nur für bedeckte und gedeckte Fahrzeuge, nicht jedoch für offene Fahrzeuge gültig. Das steht auch so tatsächlich im ADR drin. Demnach müsste ich bei meinem offenen Fahrzeug die orangen WT auch unter 3.000 Liter Fassungsraum wiederholen. Kann das sein?

Was sagt die Gefahrgutgemeinde dazu?


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Orange WT bei verdecktem Tankcontainer [Re: Magnum] #19738 14.01.2015 11:58
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,091
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,091
Hallo Magnum,

Antwort auf
Demnach müsste ich bei meinem offenen Fahrzeug die orangen WT auch unter 3.000 Liter Fassungsraum wiederholen. Kann das sein?


Nein, steht unter 5.3.2.1.5 Bemerkung.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Orange WT bei verdecktem Tankcontainer [Re: Gerald] #19739 14.01.2015 12:24
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Hier möchte ich widersprechen.

5.3.2.1.5 sagt aus, wenn verdeckt oder nicht erkennbar außen wiederholen.
Die Bem. sagt, bei gedeckten und bedeckten muss das nicht geschehen.

Also sind Tankcontainer auf offenem Fahrzeug nicht ausgenommen und die Warntafeln müssen wiederholt werden.

Zuletzt bearbeitet von SRiesche; 14.01.2015 12:25.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Orange WT bei verdecktem Tankcontainer [Re: Stefan82] #19740 14.01.2015 12:38
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,091
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,091
Hallo Stefan,

Antwort auf
Hier möchte ich widersprechen.


Du hast vollkommen recht , zu offenen Fahrzeugen steht in diesem Absatz nichts. Hab nochmals nachgeschaut und in der RSEB steht zu diesem Thema auch nichts. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Hatte da was verwechselt, man sollte immer noch mal genau nachsehen.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 14.01.2015 12:40.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Orange WT bei verdecktem Tankcontainer [Re: Gerald] #19741 22.01.2015 15:32
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Servus Gerald,

das könnte man auch anders interpretieren und könnte annehmen, das ADR geht davon aus, dass die Erkennbarkeit bei offenen Trägerfahrzeugen eine Selbstverständlichkeit ist und deshalb nur bei gedeckten oder bedeckten Fahrzeugen die Wiederholung der orangefarbenen Tafeln an den beiden Längsseiten erforderlich ist.
Ansonsten wäre es ja völliger Nonsens bei Tanks mit 1800 l in gedeckten/bedeckten Fahrzeugen verzichten zu können und bei offenen Fahrzeugen die Tafeln anzubringen.
Wenn es allerdings zur Klarheit beiträgt und gewünscht wird, kann ich ja mal bei den Beratungen zur RSEB 2015 auf diesen Umstand hinweisen.

Beste Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Orange WT bei verdecktem Tankcontainer [Re: Winklhofer] #19742 22.01.2015 16:37
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,091
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,091
Hallo Herr Winklhofer,

Antwort auf
Ansonsten wäre es ja völliger Nonsens bei Tanks mit 1800 l in gedeckten/bedeckten Fahrzeugen verzichten zu können


Unter dem Absatz 5.3.2.1.5 in Bemerkung steht nun mal: "Dieser Absatz muss nicht für die Kennzeichnung von gedeckten Fahrzeugen und bedeckten Fahrzeugen mit orangefarbenen Tafeln angewendet werden, die Tanks mit einem höchsten Fassungsraum von 3000 Litern befördern."

Und damit gibt es im ADR einen Widerspruch, denn im offenen Fahrzeug muss ich die Tafeln Rechts und Links anbringen, aber im gedeckten Fahrzeugen und bedeckten Fahrzeugen nicht . Natürlich sind Vorn und Hinten die allgemeinen Tafeln angebracht.

Und in den mir bekannten Lehrbüchern bzw. CD's wird es genau so abgebildet.

Antwort auf
kann ich ja mal bei den Beratungen zur RSEB 2015 auf diesen Umstand hinweisen.


In diesem Fall nützt uns eine Klarstellung in der RSEB wenig, denn zum Ersten ist die Anwendung der RSEB Ländersache und zum Zweiten gilt diese nur in Deutschland.

Hier ist meiner Meinung nach die WP 15 bzw. UNECE gefragt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Orange WT bei verdecktem Tankcontainer [Re: Winklhofer] #19743 23.01.2015 18:50
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,091
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,091
Hallo Magnum, Hallo Winklhofer,

das Problem hat mir keine Ruhe gelassen und so habe ich mich an Herrn Jochen Conrad gewandt.

Er hat mir dazu geschrieben:

"die Diskussion dieser Bestimmung in Absatz 5.3.2.1.5 liegt schon mehr als sieben Jahre zurück. Grundlage dieser Bemerkung war ein Antrag des CEFIC, der sich nur auf bedeckte und gedeckte Fahrzeuge bezog (siehe beigefügtes Dokument OTIF/RID/RC/2007/47) und eine ausführliche Begründung für die Notwendigkeit dieser Bestimmung enthielt. Allerdings wurde in der Begründung nicht auf offene Fahrzeuge eingegangen, für die sich zweifellos dieselben Probleme ergeben können. Auch dem Bericht der Gemeinsamen RID/ADR/ADN-Tagung und meinen Aufzeichnungen lässt sich nichts entnehmen, warum offene Fahrzeuge nicht in die Ausnahmeregel einbezogen wurden. Ich vermute, dass einfach nicht daran gedacht wurde, dass auch bei offenen Fahrzeugen abhängig von ihrer Bauart die orangefarbenen Kennzeichnungen der verladenen Tankcontainer verdeckt sein können."

Gleichzeitig hat er mir ein Dokument gesendet, welches ich als Datei beifüge.

Antwort auf
Hier ist meiner Meinung nach die WP 15 bzw. UNECE gefragt.


Mit dieser Aussage schein ich wohl richtig zu liegen, es würde nur funktionieren, wenn erneut ein Antrag bei der Gemeinsamen Tagung eingebracht wird.

Anhänge
20857-RC_2007-47_D.pdf (0 Bytes, 237 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Orange WT bei verdecktem Tankcontainer [Re: Gerald] #19744 10.03.2015 10:38
Registriert: Sep 2011
Beiträge: 76
M
Magnum Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
M
Registriert: Sep 2011
Beiträge: 76
Vielen Dank für die aufschlussreiche Diskussion. Leider war ich längere Zeit "außer Gefecht" und konnte mich zwischendurch nicht mehr melden. Soweit ich das jetzt alles verfolgt habe, dürfte wohl eine Kennzeichnung mit der orangen WT nicht falsch sein. Mein Kunde hat sich aber jetzt entschieden, auf die WT seitlich zu verzichten (ist ja eigentlich auch verständlich).

Vermutlich wurden die "offenen Fahrzeuge" entweder vergessen, oder man war der Meinung offen = sichtbar. Nun denn, vielleicht wird diese "Lücke" im ADR mal geschlossen, dann hat sich das jetzt auch erledigt.


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Orange WT bei verdecktem Tankcontainer [Re: Magnum] #19745 29.03.2015 17:33
Registriert: Dec 2006
Beiträge: 56
HaraldB Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Dec 2006
Beiträge: 56
Interessante Diskussion die wieder die Interpretationsfähigkeit in manchen Bereichen des ADR zeigt.

Erst wird mal etwas Grundsätzlich verlangt, dann aber durch eine Bemerkung wieder aufgeweicht (wer und warum auch immer diese durchgesetzt hat ;-) ).
Ich bin der Meinung dass auch bei einem offenen Fahrzeug wenn die Warntafeln verdeckt sind diese wiederholt werden sollten/müssen.
Sollte hier das ADR nicht Grundsätzlich anders formuliert sein?
Sinngemäß so dass eine Wiederholung der Warntafeln wenn diese verdeickt sind ab einem Fassungsvermögen 3000 L immer notwenig ist.

Gruß
HBauer

Re: Orange WT bei verdecktem Tankcontainer [Re: HaraldB] #19746 30.03.2015 09:28
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Antwort auf

Ich bin der Meinung dass auch bei einem offenen Fahrzeug wenn die Warntafeln verdeckt sind diese wiederholt werden sollten/müssen.
Sollte hier das ADR nicht Grundsätzlich anders formuliert sein?
Sinngemäß so dass eine Wiederholung der Warntafeln wenn diese verdeickt sind ab einem Fassungsvermögen 3000 L immer notwenig ist.


Genau so ist es ja. Warntafeln müssen bei Verdeckung außen wiederholt werden. Bei Tanks unter 3000 L darf bei gedeckten oder bedeckten darauf verzichtet werden.
Beim offenen Fahrzeug muss laut aktueller Rechtslage immer wiederholt werden, unabhängig der Größe des Tanks.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Umweltgefährdung....
von M.A.T. - 11.05.2025 20:40
Sprache im Gefahrzettel
von M.A.T. - 07.05.2025 23:16
Fachkundelehrgang nach §32 1. SprengV
von Gerald - 07.05.2025 18:10
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3