Hallo,
eine Kammer nicht Gefahrgut geladen ist
Dann wird das nicht berücksichtigt und es wird nach Absatz 5.3.1.4.1 gekennzeichnet.
"Wenn in diesem Fall jedoch an allen Tankabteilen die gleichen Großzettel (Placards) anzubringen sind, müssen diese Großzettel (Placards) an beiden Längsseiten und hinten nur einmal angebracht werden.". Im Beförderungspapier könnte aber ein Hinweis stehen.
Dein Fall ist im ADR nicht vorgesehen, obwohl es praktisch keine Bedeutung für die Hilfsdienste hat, ob eine Kammer nicht befüllt ist.