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Anbringung von Großzetteln #21446 04.01.2016 16:32
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Mitstreiter,

erstmal wünsche ich allen ein frohes neues Jahr 2016. Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch und bitte Euch um Hilfe.
Ein Lkw mit Anhänger hat Gefahrgüter geladen. Auf dem Zugfahrzeug sind Güter der Klasse 3 in kennzeichnungspflichtiger Menge geladen und auf dem Anhänger Gefahrgut der Klasse 1.4 G unterhalb der Freimenge. Vorne und hinten müssen die orangefarbenen Tafeln sichtbar gemacht werden und wie sieht es mit der Anbringung der Großzettel am Anhänger aus? Meiner Meinung nach sind die Großzettel nach Muster 1.4G anzubringen. Sehe ich das richtig?

Gruß

Udo

Re: Anbringung von Großzetteln [Re: Udo Freitag] #21447 04.01.2016 16:39
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Gerald Offline
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Hallo Udo,

Antwort auf
Meiner Meinung nach sind die Großzettel nach Muster 1.4G anzubringen.


Nein, das ist nicht so. Da Du Unterhalb der Freimenge (also 1000 Punkte) nach 1.1.3.6 bist, steht in 1.1.3.6.2 letzter Satz "... ohne dass nachfolgende Vorschrif­ten anzuwenden sind:" , in Verbindung mit zweiter Strichaufzählung.

Das Zusammenladeverbot nach 7.5.2.1 hast Du ja beachtet.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 04.01.2016 16:47.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Anbringung von Großzetteln [Re: Gerald] #21448 05.01.2016 09:03
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Ralph Guenther Offline
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Moin,

sehe ich etwas anders, denn ich kann doch die Freistellung nur anwenden, wenn meine Beförderungseinheit (also Zugfahrzeug und Hänger) nicht kennzeichnungspflichtig sind. (1.1.3.6.2 Erster Satz: "Wenn die ... oder nach Absatz 1.1.3.6.4 berechneten Werte...").

Da im Zugfahrzeug schon die Menge überschritten ist, kann man aus meiner Sicht die Feistellung nicht mehr anwenden und somit ist auch der Anhänger mit Placards zu kennzeichnen.

Ich lasse mich gern korrigieren, wenn mir das jemand sinnhaft belegt :-)

LG
Ralph

Re: Anbringung von Großzetteln [Re: Ralph Guenther] #21449 05.01.2016 13:57
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Gerald Offline
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Hallo Ralph,

Du hast vollkommen Recht, es handelt sich ja um eine Beförderungseinheit und damit kommt die Gesamtmenge (Klasse 3 und Unterklasse 1.4G)zur Anrechnung. Da habe wohl was überlesen und in meinen Beitrag die falschen Schlussfolgerungen gezogen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Hoffentlich kommt dass nicht noch mal in diesem Jahr vor.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Anbringung von Großzetteln [Re: Gerald] #21450 05.01.2016 14:48
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aw_ Offline
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Hallo zusammen,
benötigt der Fahrer in diesem Fall auch den Aufbaukurs Klasse 1?
gruss..aw

Re: Anbringung von Großzetteln [Re: aw_] #21451 05.01.2016 15:19
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Gerald Offline
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Hallo Alex,

Antwort auf
benötigt der Fahrer in diesem Fall auch den Aufbaukurs Klasse 1?


Interessante Frage.

Ich würde mal sagen Ja, da hier Unterabschnitt 8.2.1.4 greift.

Könnte man auch über die RSEB Ziffer 1-15.3 begründen, denn wenn z.B. UN 2908 bis 2911 (Beförderungskategorie 4) auf einer Beförderungseinheit im kennzeichnungspflichtigen Bereich (Maschinenwagen Güter der Klasse 3 über 1000 Punkte, auf Anhänger UN 2908) befördert wird, dann muss der Fahrzeugführer in diesem Fall den "Aufbaukurs Klasse 7" haben. Auch wenn diese UN-Nummer "unbegrenzt" beförderte werden könnte.

Nur bei 1.4S gilt die Freistellung weiter, da in Unterabschnitt 8.2.1.4 speziell genannt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Anbringung von Großzetteln [Re: aw_] #21452 05.01.2016 15:20
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Ralph Guenther Offline
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Aus meiner Sicht ja, denn zum Führen einer kennzeichungspflichtigen Beförderungseinheit mit KL 1 braucht man auch den Aufbaukurs. 8.2.1.4 (da es 1.4G ist kann ich nicht die Ausnahme nehmen)

Steigern wir das Ganze noch etwas. Muss der Anhänger EX-II/III ausgelegt sein? - Ich sage ja - wie ist eure Meinung.

Re: Anbringung von Großzetteln [Re: Ralph Guenther] #21453 05.01.2016 15:25
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Gerald Offline
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Hallo Ralph,

Antwort auf
Muss der Anhänger EX-II/III ausgelegt sein?


Nein, bei Nutzung der Sondervorschrift 651, denn da steht: "Die Sondervorschrift V 2 (1) ist nicht an­wendbar, wenn die Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit nicht höher ist als 4000 kg, vorausgesetzt die Netto­explosivstoffmasse je Fahrzeug ist nicht höher als 3000 kg."


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Anbringung von Großzetteln [Re: Gerald] #21454 05.01.2016 15:41
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Winklhofer Offline
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Servus Gefahrgutkollegen,

a) Placards auf dem Anhänger - ja,
b) Aufbaukurs Klasse 1 - ja,
c) Anhänger als EX/II/III-Fahrzeug - nein.

Beste Grüße und ein gutes neues Jahr aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Anbringung von Großzetteln [Re: Winklhofer] #21455 07.01.2016 13:51
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Udo Freitag Offline OP
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Danke für die Unterstützung.

Gruß

Udo


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