Leider haben wir noch nie einen Tankwagen (60000 Liter UN3082 "siehe Anhang") versendet bzw. für einen Tankwagen die Papiere geschrieben. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> Kann mir jemand sagen worauf man da achten muß wegen dem Fahrzeug zB. Codierung etc. oder welche Angaben in dem Beförderungspapier zB. stehen müssen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Zuletzt bearbeitet von Angelina; 22.02.201613:20.
Re: Papiere etc. für Tankwagen mit Anhänger UN3082
[Re: Angelina]
#2170122.02.201614:41
muß wegen dem Fahrzeug zB. Codierung etc. oder welche Angaben in dem Beförderungspapier zB. stehen müssen.
Im ADR im Kapitel 3.2 unter 3082 in der Spalte 12 steht die Tankcodierungen für ADR-/RID- Tanks, in der Spalte 13 stehen Sondervorschriften für Tanks und in der Spalte 13 steht welches Fahrzeug für die Beförderung in Tanks eingesetzt werden muss.
Im ADR Unterabschnitt 5.4.1.1 findest Du, welche Angaben im Beförderungspapier stehen müssen. Füge ich als Anhang bei.
Habt Ihr eigentlich keinen Gefahrgutbeauftragten?
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Papiere etc. für Tankwagen mit Anhänger UN3082
[Re: Angelina]
#2170223.02.201620:51
oder welche Angaben in dem Beförderungspapier zB. stehen müssen
Kleiner Nachtrag von mir.
Auf der Seiter der IHK Schwaben unter dem Link https://www.schwaben.ihk.de/produktmarke...aetter2/2996246 findest Du unter Gefahrgutmerkblätter eine Reihe von Merkblättern u.a. auch Beförderung von Beförderung von Heizöl, leicht und Dieselkraftstoff in ADR-Tanks, Beförderungspapier und vieles mehr, was Dir bestimmt weiter helfen kann.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Papiere etc. für Tankwagen mit Anhänger UN3082
[Re: Gerald]
#2170324.02.201609:51
Hallo Gerald, rechtherzlichen Dank für Deine Antworten <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Ich hatte Dir eigentlich gestern bereits geantwortet aber anscheinend hat es nicht funktioniert <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> Generell weiss ich schon was in einem Beförderungspapier gehört nur hätte es ja sein können das bei Tankwagen eventuell was besonderes mit aufgeführt werden müßte. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Aber mit Deinen Antworten hast Du mir schon sehr geholfen und man lernt ja schliesslich nie aus <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Gruß Angelina
Re: Papiere etc. für Tankwagen mit Anhänger UN3082
[Re: Angelina]
#2170424.02.201611:14
Hallo, Angelina, speziell bei dieser Klassifizierung ist darauf zu achten, daß die Befreiung aus SV375 mengenabhängig nicht genutzt werden kann, und daß die "Umweltgefährdend"-Eintragung im Papier nicht notwendig ist, da schon im Stoffnamen enthalten (Ridder/Holzhäuser, ADR 2015 S. 867). Der TBC für die Ladung (E) darf grundsätzlich nicht fehlen. Die Kennzeichnung des TW mit Baumfisch bleibt natürlich gem. 6.3.6.1 (S. 862). Gruß M.A.T.
Re: Papiere etc. für Tankwagen mit Anhänger UN3082
[Re: M.A.T.]
#2170524.02.201614:20
Der TBC für die Ladung (E) darf grundsätzlich nicht fehlen.
Stimmt nicht ganz, denn in Absatz 5.4.1.1.1 k) steht: "Der Tunnelbeschränkungscode muss im Beförderungspapier nicht angegeben werden, wenn vor der Beförderung bekannt ist, dass kein Tunnel mit Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter durchfahren wird."
Nicht in jedem ADR-Staat gibt es Tunnels, klar würde ich in Deutschland den Tunnelbeschränkungscode mit angeben, denn es kann sein das die geplante Strecke, wo es keinen Tunnel gibt, gesperrt ist. Und auf der Umleidungsstrecke sind dann Tunnels.
@Angelina, besten Dank für Deine Antwort. Wir lernen im Forum doch alle noch zu, ich bin schon froh, dass es das Forum gibt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Papiere etc. für Tankwagen mit Anhänger UN3082
[Re: Gerald]
#2170626.02.201616:22
nach der multilateralen Vereinbarung M286 kann bei dieser UN-Nummer auf jeden Fall schon bei innerstaatlichen Beförderungen in Deutschland verzichtet werden (allerdings zusätzlicher Eintrag im Beförderungspapier erforderlich), da im ADR 2017 dafür kein Tunnelbeschränkungscode mehr in der Tabelle 3.2 vorhanden sein wird.
Gruß aus Ulm Alfred Winklhofer
Re: Papiere etc. für Tankwagen mit Anhänger UN3082
[Re: Gerald]
#2170729.02.201614:29
Hallo, Gerald, da muß ich Ihnen widersprechen. Ich schrieb "darf grundsätzlich" nicht fehlen. Das bedeutet, es gibt einen Grundsatz und es gibt Ausnahmen von diesem Grundsatz. Damit sind natürlich die Fälle gemeint, die Sie ansprechen. Wäre es anders hätte ich "darf nie fehlen" geschrieben. Also stimmt meine Aussage doch, oder haben Sie eine bessere Argumentation? Kollegialer Gruß M.A.T.