Hallo,
ganz allgemein - es hängt vom Verkehrsträger, der Verpackung und den Mengen ab - finden Sie in der Gefahrgutliste 49 CFR Freistellungen. Vorwiegend in Spalten 7 und 8a. Einfach mal durchstöbern. Im Teil 173 finden Sie weitere Ausnahmen, Erleichterungen oder Freistellungen, in Teil 177 die Straßenvorschriften. Die Grundanforderungen an Ausnahmen stehen in 107.
Dazu kommt ggf. das Recht des Bundesstaates.
Ein passendes Gegenstück zu der ADR-Regelung dürfte es nicht geben, mir ist zumindest keines bekannt. Aber eine erste Durchsicht hier
http://www.phmsa.dot.gov/hazmat/faqdürfte sinnvoll sein.
Viel Erfolg.
M.A.T.