Im frühen Amerika nannte man Benzin "Motor Spirit" aus dem dann unser "Sprit" wurde.
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Ich steuer auch mal was bei... nicht unbekannt, aber aufgrund der Größe doch eher selten... :-) Der Fahrer hat mir freundlicherweise gestattet, ein Foto zu machen und die Ladung im Kofferraum war hübsch verzurrt...
Hallo Ben, besten Dank für die Bereitstellung des Bildes.
Sollche praktischen Beispiele für den Unterricht suche ich als Ausbilder immer.
Bei der Größe des Placards am Fahrzeug bin ich mir aber nicht sicher, ob diese den Absatz 5.3.1.7.2 entspricht. Denn ich gehe mal davon aus, das Absatz 5.3.1.7.4 nicht zutrifft. Denn ich habe schon viele Pkw's gesehen, die das Placard 250x250 dran hatten.
Moin Gerald, die 250x250mm hatte er in den Seitenfenstern kleben... :-)
Vielleicht berufen die sich wirklich auf die 5.3.1.7.4, denn der einzige Platz für das größere Placard wäre links neben dem Schriftzug, dann würdest du über die Falz kleben, was die Sichtbarkeit vielleicht beeinträchtigt. Heckscheibe ist glaube ich auch nicht wirklich zulässig, oder??
Na, dann hat der Fahrer ja alles richtig gemacht, Heckscheibe wäre etwas ungünstig gewesen, wegen der Sicht nach hinten. Und der Absatz 5.3.1.7.4 lässt es ja zu!
Hallo Claudi, bei den Eintrag AK 406 bzw. 501 handelt es sich um Angabe der so genannten Notfallkarte, die nach der Anlage 2 zum SMGS, nach den Gefahrgutvorschriften für einige Länder Osteuropas und Asiens, vorgeschrieben sind. Bei dieser Angabe hat mir aber jemand geholfen, man muss ja nicht alles wissen, wenn weiß, wer sowas wissen könnte.
Im RID steht unter Unterabschnitt 1.1.4.6: "Wenn einer Beförderung gemäß RID eine Beförderung gemäß Anlage 2 zum SMGS folgt, müssen für diesen Teil der Beförderung die Vorschriften der Anlage 2 zum SMGS angewendet werden...."
SMGS ist das Soglashenije Meshdunarodnom Grusowom Soobstschenii osteuropäisches und asiatisches Eisenbahnverkehrsabkommen, weitere Informationen findest Du hier.
Seite 33 Abschnitt 5.3.7 Anbringen der Notfallkartennummer und
auf Seite 40 Unterabschnitt 5.4.3.11 steht in der zweiten Spalte der Unterabschnitt 5.4.3.12 Notfallkarten können im Dokument...gefunden werden.
In der Spalte 21a, ….der Tabelle A der Anlage 2 zum SMGS stehen codierte Vorschriften betreffend die Notfallnummer, …. Leider habe ich das Dokument nicht gefunden.
406, Abdeckung 3 / 1-1-3-1, Selbstentzündung, giftig, Den Bügel nicht absenken, wobei ich mir da nicht so sicher bin, habe es aus einen Beförderungspapier in Polnisch mit Google übersetzt.
Hallo Claudi, Heute habe ich noch eine Antwort im Zusammenhang mit der Notfallkarte erhalten. Und zwar:
Bei der Notfallkarte mit der Nummer 406 handelt es sich um eine allgemeine Notfallkarte für die Klasse 5.1 und bei der Notfallkarte mit der Nummer 501 handelt es sich um eine spezifische Notfallkarte, die nur für die UN-Nummer
UN 1381 (PHOSPHOR, WEISS oder GELB, UNTER WASSER oder IN LÖSUNG), UN 2447 (PHOSPHOR, WEISS, GESCHMOLZEN), UN 1431 (NATRIUMMETHYLAT) und UN 2441 (TITANTRICHLORID, PYROPHOR oder TITANTRICHLORIDMISCHUNGEN, PYROPHOR)
Anwendung findet.
Ja, manchmal ist es gut, wenn man Jemanden kennt, wer Einem in solchen speziellen Fragen weiterhelfen kann.
Leider kann ich Dir keine Notfallkarte selbst anhängen, denn da konnte mir bis jetzt niemand helfen.
Nachtrag: (wollte kein neuen Beitrag aufmachen)
Weitere Informationen findest Du zu der Notfallkarte für gefährliche Güter. Hier sind Beispiele und die entsprechenden Erläuterungen auch Bildlich dargestellt.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 18.04.202010:28. Bearbeitungsgrund: Ergänzung von Nachtrag: