Hallo, bei der Beförderung z.B. von Heizöl in Tankfahrzeugen gibt es immer wieder Probleme mit Putzlappen (z.B. die Heizöl enthalten), meistens werden diese im Armaturenschrank gelagert, was natürlich nicht gestattet ist.
Auf der letzten PetroTrans in KASSEL war an einem Tankfahrzeug im Heckbereich ein Behälter mit der Kennzeichnung nach Unterabschnitt 3.4.7.1 ausgestellt (siehe Anhang).
Meisten werden Putzlappen nach UN 1373 FASERN oder GEWEBE, TIERISCHEN oder PFLANZLICHEN oder SYNTHETISCHEN URSPRUNGS, N.A.G., imprägniert mit Öl, Klasse 4.2 befördert. Aber in Kapitel 3.2 Spalte 7a steht "0" und so ist eine Beförderung nach Kapitel 3.4 nicht möglich.
Aber es gibt ja noch UN 3175 FESTE STOFFE oder Gemische aus festen Stoffen (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C ENTHALTEN, N.A.G., Klasse 4.1, wenn man die Putzlappen (Abfall) unter dieser UN-Nummer befördern würde, dann wäre dass nach Kapitel 3.4 möglich, denn im Kapitel 3.2 Spalte 7a steht "1kg".
Klar es muss eine zusammengesetzte Verpackung sein, optimal wäre ein Versandstück aus Metall mit Lüftungseinrichtung und einer Innenverpackung (aber kein großes Eigengewicht). Und wenn dies jeden Tag in der Firma entleert wird, dann dürfte das 1 kg auch nicht das Problem sein. Oder wie seht Ihr das? Denn, wenn der Armaturenschrank mit solchen Lappen bestückt ist, kann dies nicht gut ausgehen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Putzlappen in Tankfahrzeugen
[Re: Gerald]
#2258413.10.201621:22
Hallo, Gerald ich verstehe nicht ganz, warum diese Putzlappen Gefahrgut sein sollen. Schließlich sind sie nicht zum Zwecke der Ortsveränderung auf dem Fahrzeug, sondern ein Betriebsmittel, genau wie der Dieseltank. Oder übersehe ich da was? Gruß M.A.T.
Re: Putzlappen in Tankfahrzeugen
[Re: M.A.T.]
#2258714.10.201613:01
ich verstehe nicht ganz, warum diese Putzlappen Gefahrgut sein sollen.
Putzlappen, welche Öl, brennbare Flüssigkeiten u.ä. enthalten können unter ungünstigen Bedingungen zur Selbstentzündung neigen und Brände verursachen. Wenn sie z.b. geknüllt und die Menge nicht gerade klein ist können sie sich erwärmen und in Brand geraden. In den 70 er Jahren kam es verstärkt zu Bränden in Autowerkstätten, Tischlereien u.ä. aus diesem Grund müssen die Lappen in bestimmten Behältern aufbewahrt werden und meisten dürfen sie nicht in der Werkstatt über Nacht gelagert werden, sondern in extra Räumen, wie z.B. einer abstehenden Garage (hat auch was mit der Versicherung zu tun). Zum Beispiel kann Leinöl mit der Luftsauerstoff oxidieren, wobei Wärme entsteht und wenn die Stauwärme zu hoch ist, dann entzünden sich die Lappen. Diese Gefahr wird im gewerblichen aber auch im privaten Bereich gern unterschätzt, erst wenn es zu einem Vorfall (Brand) gekommen ist, setzt man sich mit diesem Problem auseinander. Das ist einer der Gründe, das Putzlappen im Armaturenschrank nicht zu suchen haben. Es bleibt leider nicht bei Einem!
Siehe auch unter TKW - Fahrerhandbuch auf Seite 11 gleich oben erste Strichaufzählung.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Putzlappen in Tankfahrzeugen
[Re: Gerald]
#2258915.10.201619:05
die Eintragung in der ADR-Zentraltabelle zu UN 1856 (Lappen, ölhaltig), Klasse 4.2, Klassifizierungscode S2, lautet: "UNTERLIEGT NICHT DEN VORSCHRIFTEN DES ADR." Zumindest für den Heizöl-Tankwagen ist die Sache damit eindeutig; gefahrgutrechtlich gibt es keine Rechtsgrundlage für die Beanstandung durch ein Kontrollorgan.
Für UN 3175 (FESTE STOFFE, DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE ENTHALTEN, N.A.G.), Klasse 4.1, Klassifizierungscode F2, gilt u.a. die SV 216, die eine erleichterte Klassifizierung zulässt: "Gemische fester Stoffe, die den Vorschriften des ADR nicht unterliegen, mit entzündbaren flüssigen Stoffen dürfen unter dieser Eintragung befördert werden, ohne dass zuvor die Klassifizierungskriterien der Klasse 4.1 angewendet werden, [...]". Zu beachten ist allerdings, dass selbstentzündliche Stoffe der Klasse 4.2 zuzuordnen sind und nicht mangels Alternative oder aus anderweitigen Gründen in die Klasse 4.1 rutschen können.
Schöne Grüße.
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 15.10.201619:25. Bearbeitungsgrund: Ergänzung UN 3175
Die Einstufung von Putzlappen, die mit Mineralölen kontaminiert sind, in die Klasse 4.2 Klassifizierungscode S2 halte ich für gewagt. Absatz 2.2.42.1.2 sagt für die Klassifizierung mit dem Buchstaben „S“ aus, dass es sich um Stoffe ohne Nebengefahr handelt. Letztendlich haben wir aber noch ein Gefahrgut der Klasse 3 in dem Putzlappen. Also eine Nebengefahr.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: Putzlappen in Tankfahrzeugen
[Re: Gerald]
#2259417.10.201609:30
Vorsicht! Öl ist nicht gleich Öl. Mehrfachungesättigte Pflanzenöle (z.B. Leinöl) reagieren mit Luftsauerstoff und können unter entsprechenden Bedingungen zur Selbstentzündung führen. Auch manche Wachse können mit Polierwolle ein selbstentzündliches Gemisch ergeben. Motoröl hingegen ist ein Mineralöl und sehr unempfindlich gegen Luftsauerstoff (muß es ja sein!) und daher besteht da keine Gefahr der Selbstentzündung (zumindest vom Ölgehalt her).
Re: Putzlappen in Tankfahrzeugen
[Re: Gerald]
#2260818.10.201611:36
Hallo, Gerald, mir geht es nicht um die möglicherweise problematischen Eigenschaften sondern darum, daß diese Lappen nicht zum Zwecke der Ortsbeförderung auf dem Lkw sind sondern Betriebsmittel, wie der Kraftstofftank, und darum nicht die Legaldefinition von GG erfüllt. Oder bin ich da auf dem Holzweg? Gruß M.A.T.
Re: Putzlappen in Tankfahrzeugen
[Re: M.A.T.]
#2261318.10.201612:59
sondern darum, dass diese Lappen nicht zum Zwecke der Ortsbeförderung auf dem Lkw sind sondern Betriebsmittel,
Das ist mir auch schon klar. Das Problem ist aber nun mal, das Putzlappen im Armaturenschrank nichts zu suchen haben. Ist auch eine Versicherungstechnische Angelegenheit. Dazu kommt noch, dass sich diese Putzlappen unter bestimmten Bedingungen selbst entzünden könnten. Ich habe Bilder von Armaturenschränken, die sehen aus, ob sich hier eine Müllhalde befindet. Leider kann ich diese nicht ins Netz stellen, da ich diese nur in meiner Ausbildung benutzen darf. Gleichzeitig möchte ich noch sagen, dass der Fahrzeugführer bei einer Kontrolle schlechte Karten haben kann!!
Für das zweite Problem mit den Schutzhandschuhen nach Unterabschnitt 8.1.5.2, welche meistens auch in den Armaturenschränken liegen, gibt es inzwischen eine Lösung (siehe Anhang). Denn wenn die Schutzhandschuh im Armaturenschrank liegen, brauche ich eigentlich keine mehr anziehen, da sich das Innengewebe mit Benzol, welches Krebserregend ist, vollgesaugt hat. Und somit kommt man mit dem Benzol über die Haut in Kontakt.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 18.10.201613:01.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Putzlappen in Tankfahrzeugen
[Re: Gerald]
#2261518.10.201617:46
Ich habe da ein Bild, mit Putzlappen, das ich auch einstellen darf (siehe Anhang). Kürzlich habe ich für einen Verlag zum Thema Putzlappen eine kleine Ausarbeitung geschrieben. Wenn ich die Freigabe kriege, stelle ich sie hier gerne ein.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: Putzlappen in Tankfahrzeugen
[Re: Gerald]
#2261919.10.201622:24
Hallo, Gerald, was die sichere Mitführung von Putzlappen angeht stimme ich Ihnen vollkommen zu. Die gehören separat, Metallgefäß und trocken. Bei einer Kontrolle konnte ich vor einigen Jahren einen österreichischen Tkw bewundern, von dessen Armaturenschrank-Klappe man problemlos hätte essen können. Das Fahrzeug gehörte dem Fahrer, und das sah man. Ein solch vorbildlich instandgehaltenes Fahrzeug habe ich seither nie wieder gesehen. Und die Papiere waren ebenso absolut vorbildlich. Es geht also. Gruß M.A.T.