ich möchte als Privatmann Dieselkraftstoff in Kanistern von der Tankstelle zu mir nach hause transportieren und diesen dann in einem Heizöllagerraum lagern um diesen später in u.a. meinem PKW zu verbrauchen. Für mich ist das Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht äußerst komplex und schwer zu überblicken. Ich bitte euch daher um einen kurzen Einblick in diese, um mein Vorhaben einigermaßen rechtskonform umsetzen zu können.
Nutzen möchte ich Kanister mit 25 Liter Inhalt welche eine UN-Zulassung 3H1/Y1.9/200 besitzen.
1. Frage: Ich darf als Privatperson laut ADR ja scheinbar Kanister bis insgesamt 240 Liter in meinem PKW transportieren, wenn diese entsprechend gekennzeichnet und gesichert sind. Sonsitge Bedingungen nach ADR etc. muss ich nicht beachten. Ist dies richtig?
2. Frage: Wie muss die Kennzeichnung der Kanister für den Transport aussehen? Bisher habe ich gelesen, dass diese mit einem Etikett nach GHS (74 mm x 105 mm mit Stoffbezeichnung, Gefahrstoffsymbolen etc.) versehen sein müssen. Muss ich zusätzlich hier noch Gefahrstoff bzw. Gefahrgutlabel in 100 mm x 100 mm anbringen? Wenn ja, welche bzw. müssen es 1x GHS02 "Entzündlich", 1x GHS09 "Umweltschädlich", 1x "Entzündbare Flüssigkeiten - Klasse 3", 1x "umweltgefährdende Stoffe" sein? Also 4 Aufkleber im 100 mm x 100 mm?
3. Frage: Muss ich sonst eventuell noch weitere Regelungen beachten?
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!
Beste Grüße Sebi
Re: priv. Transport von Diesel im Kanister
[Re: SebiTNT]
#2335821.04.201709:28
Der Kanister muss gefahrstoffrechtlich vollständig gekennzeichnet sein. Dies wären dann die Piktogramme GHS02, GHS07, GHS08, GHS09, Signalwort: Gefahr H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H315 - Verursacht Hautreizungen. H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen. H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. P-Sätze darfst Du selbst die passenden aussuchen.
Ich gehe einmal davon aus, dass der private Transport vom ADR ausgenommen ist, somit ist keine Kennzeichnung nach Transportrecht notwendig.
Im Keller darfst Du allerdings nur 20 kg entzündbare Flüssigkeiten lagern, siehe TRGS 510. In Garagen sind oft 200l erlaubt, näheres kann man der Garagenverordnung des entsprechenden Bundeslandes entnehmen.
Re: priv. Transport von Diesel im Kanister
[Re: SebiTNT]
#2336925.04.201713:43
Danke für die Antwort! Ich habe mir jetzt mal eine entsprechende Kennzeichnung zusammengebaut (anbei). Wäre das so in Ordnung? Müssen also für den Transport nach 1.1.3.1 ADR keine weiteren Kennzeichnungen etc. auf die Kanister? Danke noch mal!
Re: priv. Transport von Diesel im Kanister
[Re: SebiTNT]
#2337125.04.201715:00
Das Transportrecht (ADR) verlangt keinerlei Kennzeichnung. Ich frage mich aber schon die ganze Zeit, weshalb hier so auf dem Gefahrstoffrecht herumgeritten wird. Das Chemikaliengesetz fordert unter §13 "(3) Wer als Lieferant im Sinne des Artikels 2 Nummer 26 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Stoffe oder Gemische in den Verkehr bringt, hat diese nach der Rechtsverordnung gemäß § 14 zu kennzeichnen und zu verpacken...". Ich habe meine Reservekanister noch nie gekennzeichnet. Natürlich mag dies in einem gewissen Rahmen sinnvoll sein, um auch andere auf die Gefahr hinzuweisen, jedoch sehe ich dies bei Kraftstoffkanistern, welche als solche erkennbar sind, nicht als unbedingt nötig an.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
Re: priv. Transport von Diesel im Kanister
[Re: SebiTNT]
#2338427.04.201709:07
danke für Deine Antwort! Der Kraftstoff wird ja an der Tankstelle nur "lose" angeboten und der Kunde verpackt diesen in selbst zur Verfügung gestellte Behältnisse. Wäre dann nicht der Kunde auch derjenige, der "Stoffe oder Gemische in den Verkehr bringt" und damit auch derjenige, der nach ChemG die Kennzeichnung anbringen muss? Alle Kraftstoffkanister, welche ich bisher im Handel gesehen bzw. selbst gekauft habe, tragen auch entsprechende Kennzeichnungen. Zwischenzeitlich habe ich auch mal eine Seite gefunden, welche die Kennzeichnungsmerkmale einmal grob zusammenfasst: Kennzeichnung von Kraftstoffkanistern Die dortigen Angaben beziehen sich jedoch nicht explizit auf die Ausnahmen nach 1.1.3.1 a) ADR für Privatleute!
Beste Grüße Sebi
Re: priv. Transport von Diesel im Kanister
[Re: SebiTNT]
#2339227.04.201716:19
Verwechsel nicht Inverkehrbringen und "im Straßenverkehr rumfahren". Inverkehrbringer meint Hersteller, Verkäufer, die das Produkt auf den Markt bringen - laienhaft ausgedrückt. Der Mineralölkonzern bringt den Diesel in Verkehr, du fährt damit als Privatperson rum. Wenn sich jemand privat seinen privaten Kanister für private Zwecke befüllt, muss diese Privatperson gar keine Kennzeichnung (weder Gefahrgut noch Gefahrstoff) anbringen. Sinnvoll wäre es, wenn zB Dritte an den Kanister gehen und dann nicht wissen, was drin ist oder für den worst case eines Unfalls. Also wie Stefan schreibt: sinnvoll in einem gewissen Rahmen, nötig nicht.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 27.04.201716:20.
Re: priv. Transport von Diesel im Kanister
[Re: Claudi]
#2339528.04.201709:58
...Wenn sich jemand privat seinen privaten Kanister für private Zwecke befüllt, muss diese Privatperson gar keine Kennzeichnung (weder Gefahrgut noch Gefahrstoff) anbringen. ...
Genau da wäre ich mir nicht so sicher. Beim Transportrecht greift die dort festgelegte Ausnahme. Beim Gefahrstoffrecht kann ich eine solche Ausnahme nicht finden, denn dort gibt es nur die Ausnahme "in Privathaushalten". Wenn ich mit meinem privaten Pkw im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs bin, bin ich aber nicht im Privathaushalt.
Re: priv. Transport von Diesel im Kanister
[Re: SebiTNT]
#2339628.04.201714:48
Chemikaliengesetz §3: Inverkehrbringen: die Abgabe an Dritte oder die Bereitstellung für Dritte; das Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes gilt als Inverkehrbringen, soweit es sich nicht lediglich um einen Transitverkehr nach Nummer 8 zweiter Halbsatz handelt;
Das Chemikaliengesetz richtet sich nicht an den Endverbraucher. Es wird hier keine Ausnahme für Privatpersonen gesucht, da sich das Chemikaliengesetz gar nicht an Privatpersonen richtet. Es wird deutlich definiert, wer oder was Inverkehrbringer ist.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
Re: priv. Transport von Diesel im Kanister
[Re: SebiTNT]
#2339828.04.201717:49
Ok, dann weiß ich jetzt Bescheid. Außer normaler Ladungssicherung und maximal 240 L (bzw. maximal 60 L pro Behälter) ist also nichts zu beachten.Vielen Dank für die Antworten!
Re: priv. Transport von Diesel im Kanister
[Re: SebiTNT]
#2340403.05.201715:13