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1000 Punkte - Regelung / Angabe #23978 29.09.2017 09:52
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Hoko1 Offline OP
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Guten Morgen zusammen,
die Punkte nach 1.1.3.6.3 können, müssen aber nicht angegeben werden. Wenn sie im Beförderungspapier nicht angegeben werden so ist die Beförderungseinheit ja automatisch kennzeichnungspflichtig. Dieses steht ja m.W. im ADR. Aber ich versuche verzweifelt diese Quelle zu finden, finde sie aber nicht. Vielleicht kann mir einer von Ihnen die Quelle sagen.
Vielen Dank im Voraus.
mfG
HoKo

Re: 1000 Punkte - Regelung / Angabe [Re: Hoko1] #23979 29.09.2017 10:47
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aw_ Offline
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Hallo Hoko,
So direkt steht das nicht im ADR. M.E. muss man so vorgehen: Sofern man 1.1.3.6 anwendet, findet man unter 1.1.3.6.2 u.a. den Ausschluss von Kap. 5.3 (Anbringen von Großzetteln) und unter 5.4.1.1.1 f) – (Angabe im Beförderungspapier) muss man die Mengen angeben. Fehlen diese Angaben im Papier, geht man davon aus, dass Kapitel 1.1.3.6 nicht in Anspruch genommen wurde und somit ist man kennzeichnungspflichtig, also es gilt auch u.a. die Einhaltung von 5.3
gruss..aw

Re: 1000 Punkte - Regelung / Angabe [Re: aw_] #23980 29.09.2017 12:37
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Hoko1 Offline OP
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Hallo AW,
Danke für den Hinweis. Wenn man so vorgeht ist das normalerweise
der logische Schluss daraus.
Ich mag mich ja irren, aber ich meine die Quelle schon einmal gelesen zu haben. Vielleicht war es aber schon im einem früheren
ADR.
Nochmals vielen Dank für die Info und noch einen schönen Tag.
mfG
HoKo

Re: 1000 Punkte - Regelung / Angabe [Re: Hoko1] #23984 02.10.2017 14:59
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Hallo, Hoko
vielleicht hatten Sie die Aussage in der RSEB Nr. 5-17 i.V.m. 5.4.1.1.1 f) im Kopf? Letzeres ist ja unter 1000 Punkten lt. 1.1.3.6.2 eben nicht freigestellt.
Gruß
M.A.T.

Re: 1000 Punkte - Regelung / Angabe [Re: Hoko1] #23993 06.10.2017 10:52
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felixaustria Offline
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Hallo M.A.T!

Habe diese Diskussion verfolgt und bin mir ehrlich gesagt nicht schlüssig.

Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe f
5-17 Bei Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 kann die im Beförderungspapier gemäß Bem. 1 anzugebende Gesamtmenge je Beförderungskategorie auch als dimensionsloser, analog zu Absatz 1.1.3.6.4 berechneter Wert,
angegeben werden.

Also ich lese das so dass bei Verwendung der 1000 Punkte-Freistellung die Angabe der Menge in Punkten oder wie sonst auch die Angabe in kg/lt/NEM angegeben werden kann.
Also kann! Erkenne da nur eine Erleichterung für die Schreibweise der Papiere.
Ich kann daraus keine Verpflichtung erkennen dass Punkte bei Inanspruchnahme der 1000 Punktefreistellung angegeben werden müssen.

Oder liege ich da wieder einmal falsch?

Schöne Grüße!


Re: 1000 Punkte - Regelung / Angabe [Re: Hoko1] #23994 06.10.2017 11:25
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Hallo, felixaustria
ich versuche es noch einmal.
Die RSEB-Aussage ergänzt die Bestimmung in 5.4.1.1.1 f, wonach die Mengen anzugeben sind, und zwar als Volumen, Brutto oder Netto (und damit nicht als Punktwert). Diese Bestimmung ist auch unter 1000 Punkte einzuhalten. Die Angabe der Mengen ist also im ADR vorgeschrieben, wie es oben schon mehrmals gesagt wurde - und Sie haben durch die RSEB nur die zusätzliche Freiheit, stattdessen die Punktwerte zu nutzen.
Ist es so klar?
Gruß
M.A.T.

Re: 1000 Punkte - Regelung / Angabe [Re: Hoko1] #23995 06.10.2017 12:46
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felixaustria Offline
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Hallo M.A.T!

Ja passt, jetzt ist es klar!

Schöne Grüße

Re: 1000 Punkte - Regelung / Angabe [Re: felixaustria] #23996 06.10.2017 12:59
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Gerald Offline
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Hallo felixaustria,

Antwort auf
Also ich lese das so dass bei Verwendung der 1000 Punkte-Freistellung die Angabe der Menge in Punkten oder wie sonst auch die Angabe in kg/lt/NEM angegeben werden kann.


Sieh mal unter meinen Beitrag unter Gerald 17.08.2017 10:09 nach.

Da ist auch eine Datei angehangen, wo ich ein Beförderungspapier für eine kennzeichnungspflichtige bzw. nicht kennzeichnungspflichte Beförderung angehangen habe.

Ich denke mal, da erkennst Du es besser.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: 1000 Punkte - Regelung / Angabe [Re: Hoko1] #24004 09.10.2017 16:43
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Gerald Offline
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Hallo,

Im Bericht der Arbeitsgruppe (Auszug)auf ihrer 102. Tagung in Genf vom 8. bis 11. Mai 2017 steht unter anderen:

Ändern 5.4.1.1.1 (f) Anmerkung 1 zu lesen, wie folgt:
Bemerkung: "Bei beabsichtigter Anwendung von 1.1.3.6 muss für jede Beförderungskategorie die Gesamtmenge und der berechnete Wert der gefährlicher Güter gemäß den Absätzen 1.1.3.6.3 und 1.1.3.6.4 im Beförderungspapier angegeben werden."

1.1.3.6.3 In der Überschrift zu Spalte (3) der Tabelle in 1.1.3.6.3 fügen Sie eine Tabellennotiz b ein lautet wie folgt:
" B) Die höchstzulässige Gesamtmenge für jede Beförderungskategorie entspricht einer berechneten Wert von "1000" (siehe auch 1.1.3.6.4)."

1.1.3.6.4 Am Ende "1.000" ändern in: "einen berechneten Wert von 1.000".

Diese Änderungen sollen mit dem ADR 2019 in Kraft treten. Und ich denke mal, damit ist es für den Anwender verständlicher und dürfte keine Fragen mehr offen lassen.

Nachzulesen unter Bericht der 102. Tagung (8.-12. Mai 2017)

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 09.10.2017 17:08.

Gruss aus Unterfranken

Gerald

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