Atemschutzgerät
#24386
30.01.2018 11:57
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MichaelWxx
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Hallo liebe Gefahrgutkollegen,
ich hab da eine Frage und vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Da wir bis zum aktuellen Zeitpunkt noch keine GB hatten und sich keiner darum gekümmert hatte, stehe ich nun vor ein paar Problemen.
Wir befördern zu einem unserer Kunden mit Druckluft (UN 1002) befüllte Atemschutzgeräte für die Feuerwehr. Die Druckluftflasche ist fest mit dem Atemschutzgerät verbunden.
Muss dann im Beförderungspapier die UN 1002 verwendet werden oder gibt es für den Vorgang eine eigene UN Nummer? Ich finde dazu im ADR nichts.
Besten Dank im Voraus.
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Re: Atemschutzgerät
[Re: MichaelWxx]
#24410
02.02.2018 16:32
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Winklhofer
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Servus MichaelWxx,
da will ich mal den ersten Aufschlag machen. Unter fest verbunden verstehe ich, dass das Atemschutzgerät mit den Flaschen eine normalerweise nicht trennbare Einheit darstellt. In diesem Fall möchte ich nach ADR derzeit auf UN 3363 verweisen. Über Unterabschnitt 1.1.3.1 b) ADR i. V. m. Anlage 2 Nr. 2.1 b) GGVSEB könnte eine komplette Freistellung genutzt werden, wenn diese Bedingungen erfüllt sind.
Für die Zukunft ab 2019 wird dies nicht mehr so einfach sein, da dann wohl die neue UN 3538 Gegenstände, die ein nicht entzündbares, nicht giftiges Gas enthalten, n. a. g., zutreffen wird.
Stell doch bitte mal ein Bild dazu ein.
Gruß aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Atemschutzgerät
[Re: MichaelWxx]
#24411
02.02.2018 16:55
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aw_
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Moin, UN3363 ist ein guter Hinweis, und sofern das zutrifft, ist das sowieso befreit gem. Gefahrgutliste. Zumindest per ADR. Da entfällt die Prüfung auf überwachungsbedürftige Anlage bzw. Produktsicherheitsgesetz-Produkt. UN1002 würde dann gelten, wenn die Flaschen separat verschickt werden, aber sie sind ja hier verbaut oder verbunden. gruss..aw
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Re: Atemschutzgerät
[Re: MichaelWxx]
#24412
05.02.2018 14:50
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M.A.T.
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Hallo, MichaelWxx sind die Flaschen wie üblich über Rändelschraube mit den Geräten leicht lösbar verbunden - das könnte die UN 3363 eventuell gefährden. Ansonsten ist diese UN sicher die beste Lösung. Die Bindung an ProdSichG gilt übrigens nur für Fahrzeuge, die in D zugelassen sind! Gruß MAT
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Re: Atemschutzgerät
[Re: M.A.T.]
#24417
07.02.2018 16:15
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MichaelWxx
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Hallo M.A.T.
ich habe gerade mit dem Kollegen aus der Abteilung gesprochen und er meinte, dass die Flaschen über einen Druckminderer fest verschraubt sind. Also sie sind zwar tauschbar aber die Verbindung ist fest verschraubt, sonst würde die Flasche sich lösen, was im Brandfall nicht optimal wäre.
Das Fahrzeug hat eine deutsche Zulassung.
Besten Dank für die Hilfe
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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