Hallo zusammen,
ich bräuchte dringend Hilfe, da ich mit einer IMO-Erklärung nicht weiterkomme (Ware steht schon im Hafen…). Über schnelle Hilfe würde ich mich daher sehr freuen!
Situation:
Ein zugelassenes Gefahrgutfass (200 L) mit -
UN 2920 CORROSIVE LIQUID , FLAMMABLE, N.O.S. (xxxxx), 8 (3), II
soll per Seefracht verschickt werden. Der Stoff ist gemäß ADR umweltgefährdend und taucht wie folgt in den deutschen ADR-Beförderungspapieren auf:
UN 2920 Ätzender flüssiger Stoff, entzündlich, N.A.G. (xxxxx), 8 (3), II, (D/E), umweltgefährdend.
Wie muß die Darstellung in der IMO-Erklärung erfolgen (in Spalte 4 des IMDG ist keine Angabe (z. B. "P" oder "MP") gemacht)?
UN 2920 CORROSIVE LIQUID , FLAMMABLE, N.O.S. (xxxxx), 8 (3), II, MARINE POLLUTANT ? ? ? ?
Muß in der IMO-Erklärung angegeben werden MARINE POLLUTANT „YES“?
Möchte keine unnützen Angaben machen, die zu einer Ablehnung der Ware führen…
Gruß,
Duncan