Hallo,
nach P200 kann eine Flasche die Verpackung sein. Allerdings besteht nach 4.1.6.8 ADR die Ausnahme, dass die Flaschen in starke Außenverpackungen müssen, wenn die Verschlüsse nicht ausreichend geschützt sind. Ich dachte, erst ein Bild mit einer weißen Pappkiste gesehen zu haben. In diesem Fall ist das Versandstück die Kiste aus Pappe.
Wenn die Flasche unverpackt verschickt wird, dann wäre die Flasche das Versandstück.
Zur Menge: Für verdichtete Gase muss das laut 1.1.3.6.3 ADR der "der mit Wasser ausgeliterte Fassungsraum des Gefäßes in Litern." sein. Wenn das Gefäß einen solchen Fassungsraum von 1,55 L hat, wäre das OK.