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Beförderungspapiere #24579 14.03.2018 14:56
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Magic Offline OP
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Hallo
Ich habe eine Dräger Prüfgasfalsche UN 1956 zu versenden.
Die Prüfgasflasche hat ein Volumen von 1,55L (siehe Bild).
60L Prüfgas ist aber in der Flasche verdichtet.

Jetzt meine Frage. Sind die angeben von Art der Verpackung und der Menge richtig in meine Beförderungspapier (siehe Bild)?

Art der Verpackung: 1 Flasche á 1,55L oder
1 Flasche á 1,55L in Kiste aus Pappe oder
1 Flasche á 60L oder
1 Flasche á 60L in Kiste aus Pappe

Anhänge 5 WP_20180307_09_17_53_Pro1.jpg1 WP_20180307_08_57_26_Pro1.jpg
Zuletzt bearbeitet von Pilot; 14.03.2018 15:00.
Re: Beförderungspapiere [Re: Magic] #24580 14.03.2018 15:02
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Wenn euch noch Fehler auffallen. Sagt es mir BITTE

Anhänge 2 WP_20180307_08_58_20_Pro1.jpg3 WP_20180307_09_19_47_Pro1.jpg
Re: Beförderungspapiere [Re: Magic] #24581 14.03.2018 15:03
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Danke in voraus blush

Anhänge 4 WP_20180307_09_22_14_Pro1.jpg
Re: Beförderungspapiere [Re: Magic] #24582 14.03.2018 15:09
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DJSMP Offline
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Hallo,

nach P200 kann eine Flasche die Verpackung sein. Allerdings besteht nach 4.1.6.8 ADR die Ausnahme, dass die Flaschen in starke Außenverpackungen müssen, wenn die Verschlüsse nicht ausreichend geschützt sind. Ich dachte, erst ein Bild mit einer weißen Pappkiste gesehen zu haben. In diesem Fall ist das Versandstück die Kiste aus Pappe.

Wenn die Flasche unverpackt verschickt wird, dann wäre die Flasche das Versandstück.

Zur Menge: Für verdichtete Gase muss das laut 1.1.3.6.3 ADR der "der mit Wasser ausgeliterte Fassungsraum des Gefäßes in Litern." sein. Wenn das Gefäß einen solchen Fassungsraum von 1,55 L hat, wäre das OK.

Re: Beförderungspapiere [Re: DJSMP] #24584 14.03.2018 15:12
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DJSMP Offline
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Ah, da kamen noch mehr Bilder.

Also da scheint die Flasche in einer Pappkiste (gekennzeichnetes Versandstück) nach besagtem 4.1.6.8 ADR zu sein und diese Pappkiste wiederrum in einer Umverpackung (noch ne weiße Pappkiste) zu stehen.

Das im Beförderungsdokument zu beschreibene Versandstück wäre für mich die innere gekennzeichnete Pappkiste, also "1 Pappkiste". Die Umverpackung muss zwar gekennzeichnet, aber im Straßenverkehr nicht in den Dokumenten erwähnt werden.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 14.03.2018 15:14.
Re: Beförderungspapiere [Re: DJSMP] #24614 19.03.2018 12:30
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Winklhofer Offline
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

das Versandstück bleibt für mich nach wie vor die Flasche. Alles andere sind Umverpackungen. Daher würde ich im Beförderungspapier bei der Anzahl und Beschreibung der Versandstücke "1 Flasche" schreiben.

Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer


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