Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 3 von 3 1 2 3
Re: Kennzeichung offener Tankcontainer [Re: bube17] #24615 19.03.2018 13:38
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

jetzt muss ich schon noch mal etwas Öl ins Feuer gießen. Wie kommt ihr eigentlich auf die Aufsetztanks und die 1000 l? Die sind über 5.3.2.1.5 ADR überhaupt nicht erfasst. Von 1000 l steht auch nirgends etwas. Aufsetztanks beginnen definitorisch ab 450 l. Dann muss auch schon 5.3.2.1.2 ADR (und ggf. 5.3.2.1.3 bzw. 5.3.2.1.6) beachtet werden.
Bezüglich der Bem. in 5.3.2.1.5 ADR hatte ich vor längerer Zeit schon mal bezüglich der Anwendung auch bei offenen Fahrzeugen im Ministerium nachgehakt. Meine damalige Information, dass dies analog auch bei offenen Fahrzeugen gilt. Dass es da mal eine Änderung im ADR gibt, wäre wünschenswert, wenn ich mir die verschiedenen Ansichten hierzu betrachte.

Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer [Re: Winklhofer] #24616 19.03.2018 14:14
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,082
Gerald Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,082
Hallo Herr Winklhofer,

Antwort auf
Wie kommt ihr eigentlich auf die Aufsetztanks und die 1000 l?


Die Frage wurde von bube17 in seinem Beitrag vom 14.03.2018 09:49 Uhr aufgeworfen.

Wir hatten dazu schon mal einem Beitrag Unterschied zwischen Aufsetztank und ortsbewegliche Tank von Herrn Heins mit Bildern.

Und warum soll ein Aufsetztank nicht größer 1000l sein, nicht umsonst steht im ADR im Kapitel 4.3 und Kapitel 6.8 in der Überschrift Aufsetztank und im Unterabschnitt 8.2.1.3
"Führer von Fahrzeugen … in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m3 befördert werden,..."

Antwort auf
Die sind über 5.3.2.1.5 ADR überhaupt nicht erfasst.


Da gebe ich Ihnen Recht und ich habe in meinem Beitrag vom 14.03.2018 10:37 bei diesem Thema hatte ich im letzten Satz geschrieben.
"Zu Aufsetztanks findest Du zu diesem Thema (Kennzeichnung) nichts im ADR und so würde ich Aufsetztanks, wie Container betrachten."

Antwort auf
Dass es da mal eine Änderung im ADR gibt, wäre wünschenswert, w


Das wäre zwar eine Lösung, aber da gibt es im ADR noch mehr Probleme, wo die Festlegung nicht eindeutig ist!!!

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 19.03.2018 14:26.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichung offener Tankcontainer [Re: Gerald] #24620 20.03.2018 12:44
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Servus Gerald,

dass Aufsetztanks auch größer als 1000 l sein können, ist unbestritten. Sie gehen halt schon bei 450 l los. Ich wollte damit lediglich deutlich machen, dass es völlig belanglos ist, wie groß sie sind, die Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln mit Nummern, ist immer erforderlich.
Der Bezug zur Gefahrgutfahrerschulung in 8.2 ADR hat im Übrigen mit der Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln mit Nummern nur indirekt zu tun. Bis 1000 l Fassungsraum brauche ich halt lediglich den Basiskurs. Die Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln mit Nummern ist aber dennoch erforderlich.

Gruß aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer [Re: Winklhofer] #24623 20.03.2018 14:24
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,082
Gerald Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,082
Hallo Herr Winklhofer,

da habe ich wohl Ihren Satz "Wie kommt ihr eigentlich auf die Aufsetztanks und die 1000 l?" etwas anders verstanden.

Mit Ihren Beitrag ist ja nun alles klar.

Optimal wäre es gewesen, wenn man im ADR eine Abkürzung gefunden hätte, bei welcher alle Formen von Tanks gemeint sind ohne sie einzeln zu nennen. Natürlich nur in den Bereichen, wo das Möglich ist!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichung offener Tankcontainer [Re: Winklhofer] #24679 03.04.2018 15:23
Registriert: Dec 2015
Beiträge: 32
B
bube17 Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
B
Registriert: Dec 2015
Beiträge: 32
@Winkelhofer

heißt also ab 450 Liter die gleiche Kennzeichung wie ab 1000l.

Das man Sie möglichweise dann wie Container betrachet ist möglich da im ADR nix steht aber nicht nötig, richtig?

Und ich kam aus Schulungsgründen darauf wegen:
Kleiner 1000L nur Basis und Größer 1000L Basis + AF Tank

Und dann hat sich mir diese Frage halt gestellt.

End Resume:
Bei Aufsetztanks werden die Fahrzeuge immer gleich gekennzeichnet egal wieviel Liter ODER Grauzone -> wie Container betrachtet

Re: Kennzeichung offener Tankcontainer [Re: bube17] #24680 03.04.2018 16:05
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,082
Gerald Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,082
Hallo,
Antwort auf
Kleiner 1000L nur Basis und Größer 1000L Basis + AF Tank


Nachtrag noch:
Antwort auf
ab 450 Liter die gleiche Kennzeichung wie ab 1000l.


JA, genau so ist es in beiden Fällen!!

Antwort auf
Grauzone


Was meinst Du damit? Eine "Grauzone" kenne ich im ADR/GGVSEB nicht.

Anbei ein Bild von einem Aufsetztank von der letzten PetroTrans. Das ist einer aus Kunststoff.


Anhänge IMG_1072 (640x395).jpg
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 03.04.2018 16:20.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Seite 3 von 3 1 2 3

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
ADR 2027
von Gerald - 29.04.2025 19:37
Klassifizierungscode auf dem Beförderungspapier
von M.A.T. - 29.04.2025 17:24
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 29.04.2025 08:36
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3