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Definition Kältemaschinen #25221 09.08.2018 12:56
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Baxter Offline OP
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Hallo Gefahrgutler,

in letzter Zeit tuhe ich mich im Rahmen meiner Tätigkeit als GGB bei der Definition von Kältemaschinen etwas schwer.

Sowohl im IMDG Code als auch in der IATA finden sich diverse Erleichterungen / Sondervorschriften für Klimaanlagen/ Kältemaschinen.

Nun fehlt mir jedoch eine klare Definition aus meiner Sicht.
Im aktuellen Beispiel habe ich ein Gerät für den Laborbereich das in einer von vielen Funktionen auch eine für das Kühlen hat.
Ist dies dann per se eine Kältemaschine ?


Ich habe keine Lösung , bewundere aber das Problem.
Re: Definition Kältemaschinen [Re: Baxter] #25222 09.08.2018 14:01
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aw_ Offline
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Hallo Baxter,
aus der Hüfte geschossen würde ich sagen dass eine Kältemaschine ein Kälteaggregat beinhaltet mit einem Kältegas (fängt meistens mit 'R' an, z.B. R134), was für das Gefahrgutrecht entscheidend ist. Informationen darüber findet man i.d.R. im Technischen Datenblatt des Herstellers.
gruss..aw

Re: Definition Kältemaschinen [Re: Baxter] #25223 09.08.2018 15:07
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M.A.T. Offline
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Hallo, da die Gefährdung letzlich Kriterium ist, würde ich als Kältemaschine alles ansehen, in dem Kühleffekte durch Ausnutzung der Eigenschaften von Kältemitteln - die gefährlichen Gase von aw - erreicht werden. Unabhängig davon, ob das jeweilige Aggregat auch noch andere Funktionen hat. Ein rein physikalisches Aggregat - Kühlaggregat mit Wasser als Wärmeträger und Ventilator - wäre für mich keine Kältemaschine nach GG-Recht, da Wasser kein Gefahrgut ist.
Gruß
M.A.T.

Re: Definition Kältemaschinen [Re: Baxter] #25319 25.08.2018 21:15
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Claudi Online
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wie seht ihr, wenn ich mich hier mit meiner frage mal anhängen darf (?), folgendes gerät:

ein gerät mit kältegas (2.2, innerhalb der freigrenzen für kältemaschinen), welches aber nicht zum kühlen dient sondern zur lufttrocknung. d.h. die feuchte luft kommt rein, durch den temperaturunterschied kondensiert flüssigkeit und wird aufgefangen, trockene luft kommt raus.

es ist irgendwo schon eine "klimaanlage" (air conditioning) weil es ja den zustand der luft verändert - nur nicht primär von warm zu kalt sondern von feucht zu trocken. ich sehe es als klimaanlage/ kältemaschine, klassifiziert wurde es aber (kA von wem und ob mit sinn und verstand) als UN3363 (vielleicht hat derjenige nicht daran gedacht, dass es einen zutreffenderen eintrag gibt).

Re: Definition Kältemaschinen [Re: Baxter] #25321 26.08.2018 11:53
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M.A.T. Offline
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Hallo, Claudi,
Vielleicht war die Freistellung der 3363 Ihrem Kunden attraktiver als die 2857?
Auch bei Ihrer Maschine wäre für mich weniger die Funktion als das Gas klassifizierungsrelevant, und eine Kältemaschine ist es für mich auch, weil die Trocknung ja durch - wenn auch lokale - Abkühlung unter den Taupunkt geschieht.
M.A.T.

Re: Definition Kältemaschinen [Re: Claudi] #25323 27.08.2018 07:43
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aw_ Offline
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Originally Posted by Claudi

klassifiziert wurde es aber (kA von wem und ob mit sinn und verstand) als UN3363 (vielleicht hat derjenige nicht daran gedacht, dass es einen zutreffenderen eintrag gibt).


Hallo Claudi,
UN3363 wohl kaum, da die maximale LQ-Menge des beinhalteten Gefahrguts (bei Gasen 120 ml) nicht überschritten werden darf, es sei denn es liegt eine amtliche Genehmigung vor (In Deutschland vom BAM). Hierfür gibt es demnächst neue UN-Nummern - Das ist aber ein anderes Thema.
Um bei diesen Geräten weiterzukommen benötigt man technische Informationen des Herstellers mit der Einstufung und Menge des Gases, und die ist mit Sicherheit höher als 120 ml.
gruss..aw

Re: Definition Kältemaschinen [Re: Baxter] #25634 19.10.2018 08:16
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Claudi Online
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Hallo,

es ist aktuell UN3363, was ich als nicht passend ansehe, denn:
- es gibt genauere Eintragungen, die das Gerät besser beschreiben
- UN3363 bringt Probleme im Seeverkehr, wenn Inhalt >LQ

Bzgl. des enthaltenen Gases passt es zu den zwei Eintragungen für Kältemaschinen, die Kriterien/ Mengengrenzen sind erfüllt. Deswegen empfahl ich ja auch die Einstufung als Kältemaschine, weil dann der Versand Straße+See völlig unproblematisch ist. Der Hersteller sieht das Gerät aber partout nicht als Kältemaschine, sondern als "Trocknungsmaschine" (mittels Kühlung der feuchten Luft) - und er hat die Produktverpackungen mit Klasse 9-Label und UN3363 bedruckt, das will er vermutlich nicht ändern. Naja, mehr als empfehlen kann ich es ihm nicht ¯\_(ツ)_/¯

Re: Definition Kältemaschinen [Re: Claudi] #25636 19.10.2018 17:57
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higgy Offline
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Hallo Claudi.
Warum will er denn UN 3363 nehmen? Sind in der Maschine denn noch andere Gefahrgüter enthalten z.B. brennbare Flüssigkeiten oder Treibstoffe? Siehe SP 301: Die Eintragung ist nur für Maschinen oder Apparate, die gefährliche Güter als Rückstand enthalten oder für ein nicht trennbares Element einer Maschine oder eines Apparates anzuwenden. Sie darf nicht für Maschinen oder Apparate verwendet werden, für die ein technischer Name schon in der Gefahrgutliste aufgeführt ist. Maschinen und Apparate, die unter dieser Eintragung befördert werden, dürfen nur gefährliche Güter, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Kapitels 3.4 erlaubt sind (begrenzte Mengen), enthalten. Die Menge der gefährlichen Güter in den Maschinen oder Apparaten darf nicht die Menge, wie sie in Spalte 7a der Gefahrgutliste für jedes gefährliche enthaltene Gut aufgeführt ist, überschreiten......Wenn die Mengen für gefährliche Güter die Menge der Spalte 7a der Gefahrgutliste überschreiten, darf die Beförderung von gefährlichen Gütern in Maschinen oder Apparaten nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde erfolgen, es sei denn, Sondervorschrift 363 ist anzuwenden.

Für UN 2857 Kältemaschinen gilt SP 119: Kältemaschinen und Bauteile für Kältemaschinen einschließlich Maschinen oder andere Geräte, die speziell dafür ausgelegt sind, Lebensmittel oder andere Produkte in einem Innenabteil auf geringer Temperatur zu halten, sowie Klimaanlagen. Kältemaschinen und Bauteile von Kältemaschinen unterliegen nicht den Vorschriften dieses Codes, wenn sie weniger als 12 kg Gas der Klasse 2.2 oder weniger als 12 Liter Ammoniaklösung (UN 2672) enthalten.

Ich kann mir vorstellen, dass in der Maschine weniger als 12 kg Gas enthalten sind aber zusätzlich eine brennbare Flüssigkeit. Dann fände ich UN 3363 richtig. Auch wenn LTD-QTY überschritten werden. Dann sollte aber eine Ausnahme beantragt werden.

Re: Definition Kältemaschinen [Re: higgy] #25851 04.12.2018 22:02
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Claudi Online
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Irgendjemand hat diese Geräte schon als UN3363 klassifiziert - ich wette, das passierte mangels Kenntnissen. Nach dem Motto: ist ein Gerät, ist Gefahrgut drin, ich kenne keine andere UN-Nummer, nehmen wir UN3363...

Es sind keine anderen Gefahrgüter enthalten außer dem Kältemittel (Gas) und die Kriterien für die Freistellungen der entsprechenden Sondervorschriften wären erfüllt (je nach Art des Kältemittels entsprechende UN-Nummer) - damit wäre es passend klassifiziert (meiner Ansicht nach) und auch noch freigestellt - einfacher geht es nicht. Aber so, als UN3363, funktioniert es halt nicht richtig.
Der Hersteller argumentiert gegen die Klassifizierung als Kältemaschine, weil der Hauptzweck eben nicht Kühlung sondern Lufttrocknung (mittels Kühlung) ist. Es kommt hinten keine ausdrücklich kühlere, sondern trockenere Luft heraus.
Für mich bleibt es ein Gerät zum "air conditioning" und auch von Aufbau und Funktionsweise ist es im Grunde eine Kältemaschine. Naja, ich kann nur empfehlen... ¯\_(ツ)_/¯

Re: Definition Kältemaschinen ADR '23 [Re: Baxter] #32263 01.04.2022 23:25
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M.A.T. Offline
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Hallo, im nächsten Jahr werden durch die SV 119 auch Wärmepumpen als Kältemaschinen anerkannt.
Gruß
M.A.T.

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